Happy AI-Literacy Day!
Ab heute ist (u.a.) Art. 4 KI-VO anwendbar. Danach haben Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.
Was ist KI-Kompetenz?
Nach Art. 3 Ziff 56 KI-VO sind das die "Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen [der KO-VO] ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Noch Fragen?
Bestimmt, denn die Vorgaben sind sehr abstrakt und einheitliche Standards gibt es bis dato nicht.
Wir werden das Thema in einem unserer kommenden Podcasts (wir wir bspw. im Kontext Schule schon mehrmals darüber gesprochen haben) wieder aufnehmen.
Das EU AI Office wird am 20.2. ein Webinar anbieten, das interessant sein könnte:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/events/third-ai-pact-webinar-ai-literacy