Bundesnachrichtendienst #BND muss über Hintergrundgespräche mit #Journalisten Auskunft geben, auch über deren Namen u die Themen

Der Informationsanspruch der Journalisten folge direkt aus der #Pressefreiheit – die Bereichsausnahme im #IFG gelte hier nicht

https://taz.de/Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5624632/