„Bonn ist nicht Weimar“
Art. 1 Absatz 3 #GG sichert Geltung d #Grundrechte „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Auch d #Parlament bleibt bei einfacher #Gesetzgebung ans GG gebunden