#GG70

„Bonn ist nicht Weimar“

Art. 1 Absatz 3 #GG sichert Geltung d #Grundrechte „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Auch d #Parlament bleibt bei einfacher #Gesetzgebung ans GG gebunden