Datenfreiheit #50: Gespräch mit Marina Weisband über demokratische Teilhabe
Datenfreiheit #50: Wie mit Digitalisierung demokratische Teilhabe möglich wird. Gespräch mit Marina Weisband
Weiterlesen5. September 2025
Datenfreiheit #50: Wie mit Digitalisierung demokratische Teilhabe möglich wird. Gespräch mit Marina Weisband
Weiterlesen29. August 2025
Datenfreiheit #49: Videoüberwachung und VeRA
Weiterlesen23. August 2025
Aktionstag pro Datenschutz und contra Fake News
Weiterlesen23. August 2025
Professorin Dr. Ulrike Cress und LfDI Professor Dr. Tobias Keber sprechen über pädagogisch nachhaltige KI-Tools für die Schule.
Weiterlesen18. August 2025
Zu Gast: Rudi Kramer
Weiterlesen3. Juli 2025
Zu Gast: Rudi Kramer
Weiterlesen20. Juni 2025
LfDI Tobias Keber über die zahlreichen Veranstaltungen im Mai, auf denen er und die Kolleg_innen der Dienststelle unterwegs waren – und die 6. IFG Days in Esslingen.
Weiterlesen16. Mai 2025
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber spricht über das Speyerer Forum zur Digitalen Lebenswelt und über seinen Vortrag auf dem 27. Wiesbadener Forum Datenschutz
Weiterlesen14. Mai 2025
„Künstliche Intelligenz in der Demokratie – Algorithmen an der Macht?“ – Veranstaltung der LpB BW
Weiterlesen Meldung Datenschutzbeauftragte_r
ACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten und"Videoüberwachung in Heilbronn gestartet: Forderung nach Gesetzesänderung" https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/videoueberwachung-heilbronn-startet-manuel-hagel-fordert-aenderung-polizeigesetz-100.html
Ein/das/welches Sicherheitsgefühl als Grundlage für Grundrechtseingriffe?
Dazu unser Podcast Folge 49
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/
und noch aktueller diskutieren wir am 1.10.:
+++breaking+++ Seit heute früh ist die stark überarbeitete Version unserer beliebten Arbeitshilfe zu KI und Datenschutz "ONKIDA" verfügbar. Wir haben weitere Papiere der Aufsichtsbehörden zum Thema aufgenommen und die Veränderungen gegenüber der Vorversion kenntlich gemacht. Das Tool und weitere Infos findet sich unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/onkida-aktualisierte-uebersicht-ki-datenschutz/
Kritik, Ergänzungswünsche, Verbesserungsvorschläge very welcome.
Lasst uns über #Transparenz und #Informationsfreiheit sprechen!
Am 2. und 3. Juni treffen wir uns in Esslingen (manches wird gestreamt) zu den 6. IFG-Days!
Motto: „Papier von gestern – Dateien für morgen. Mit KI und Portalen zu frei zugänglichen Informationen“. Mit spannendem Austausch und Blick über den landesrechtlichen Tellerrand hinaus mit den geschätzten Kollegen Juliane Hundert (Sachsen) und Tino Melzer (Thüringen).
Infos: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pm-6-ifg-days/
Auf einem anderen sozialen Netzwerk werden gerade intensiv das KI-Training bei Meta AI und die Entscheidung des OLG Köln dazu diskutiert.
Vor diesem Hintergrund wird auf einer berufsorientierten Plattform folgender Vergleich bemüht:
"Mit der DSGVO Künstliche Intelligenz regulieren zu wollen ist so, als ob ich mit einem VHS-Rekorder Netflix aufnehmen möchte."
Ich sage mal so: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, denn:
Mit den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (Version 1.0 von 1896) kann man wunderbar einen Kaufvertrag über ein autonomes Fahrzeug oder einen Quantencomputer schließen. Das Grundgesetz (Version 1.0 von 1949) funktioniert prima, ohne dass darin explizit die Rede von Daten ist.
Die Datenschutzgrundverordnung ist technikneutral und zukunftsfähig, was u.a. in ihrem Erwägungsgrund 4 deutlich wird.
Und noch einmal zurück zum schiefen Vergleich: wäre die eigenmächtige Vervielfältigung (unabhängig von der eingesetzten Technik) der Inhalte eines Streamingdienstes urheberrechtlich denn überhaupt zulässig?
Wir brauchen eine von Narrativen befreite sachliche Debatte, die auch die Rechtsordnung als Ganzes betrachtet. Was im Urheberrecht unzulässig ist, kann im Datenschutzrecht nicht zulässig sein.
Social Media und KI-Training mit Nutzendendaten
An dieser Stelle (Mastodon) eigentlich das falsche Publikum, denn hier stellt sich das Problem nicht. Also vielleicht zum Weitersagen:
Das Unternehmen Meta will ab dem 27. Mai 2025 die öffentlichen Aktivitäten aller volljährigen europäischen Nutzer_innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Dies gilt für die Zukunft und für alle Daten aus der Vergangenheit. Nutzende können der Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta widersprechen, wenn sie dies möchten.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/meta-ki-training/
Wichtig in diesem Kontext auch:
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch technische Voreinstellungen verpflichtet auch Betreiber von Social Media Präsenzen
Bedeutet u.a.: öffentliche Stellen mit Präsenzen auf Facebook und Instagram müssen sorgsam prüfen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Wie das geht und wo rechtlich sowie technisch die Probleme liegen, haben wir in diesem Podcast besprochen: