Seit die DS-GVO vor ca. anderthalb Jahren in Kraft getreten ist, gibt es etliche Gebiete, auf denen die Rechtsunsicherheit zugenommen hat. Besonders viel Unsicherheit gibt es dazu, was beim Fotografieren von Personen jetzt noch erlaubt ist. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte hat zu diesem Thema nun eine Broschüre mit praxisnahe Antworten veröffentlicht. Was ist zu beachten?
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