Es ist ein Mammut-Regierungsentwurf von über 500 Seiten: Beim Versuch, die europäische Datenschutzgrundverordnung für Deutschland umzusetzen, richtet der Gesetzgeber nun zum zweiten Mal erhebliche Kollateralschäden an. Und wieder nutzt die Bundesregierung die Gelegenheit, um Betroffenenrechte einzuschränken und Datensammlungen anzulegen. Stefan Brink analysiert und bewertet den Entwurf:
Die mühsame Anreise durch Datenschutz-Deutschland: Das „Omnibus-Gesetz“