#DSGVO kommt bei den Gerichten an.
LAG Stuttgart entscheidet zum Umfang des #Auskunftsanspruch von #Beschäftigten.
Art. 15 DSGVO stellt #Arbeitgeber vor echte Probleme, denn der Anspruch bezieht sich auf alle (!) personenbezogenen Daten.
#Datenschutz wirkt.