von Demoteilnehmern durch das Team der Polizei schränkt ein u ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig.

Überzeugende des VG Gelsenkirchen.

https://www.jasperprigge.de/vg-gelsenkirchen-urt-v-23-10-2018-14-k-3543-18-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei/