Die DSGVO ist zwar bereits seit rund 1,5 Jahren wirksam und sogar eigentlich noch zwei Jahre länger bekannt, dennoch scheiden sich bei der Zulässigkeit von der Erstellung und Verbreitung von Fotos nach wie vor die Geister.
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat zu diesem Thema jüngst eine Broschüre veröffentlicht und praxisnahe Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Konkret werden vom LfDI, Stefan Brink, sogar deutliche Antworten geliefert, die in dieser Klarheit überraschen dürften.
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