Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat verstärkte Kontrollen angekündigt, um möglichen Datenschutzverstößen auf die Spur zu kommen. „2019 wird das Jahr der Kontrolle“, sagte er am 4. Februar 2019 auf einer Pressekonferenz in Stuttgart.
Videos KI-Woche 2024
Diskussionspapier Version 2.0: Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
FAQ zu Deceptive Design Patterns
Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz
Bildungszentrum BIDIB
News & Soziale Medien
Unseren Newsletter und einen Blick ins Archiv bekommen Sie hier.
RSS
Unsere Newsfeeds aus Bereichen Ihrer Wahl können Sie hier abonnieren.
Mastodon BaWü.social
PeerTube
PeerTube BaWü.social
App
Unser Online-Angebot gibt es auch in unserer kompakten LfDI-BW App.
DS-GVO.clever
Kontakt
0711 / 61 55 41 – 0
Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr, außer Mittwoch, da von 14 bis 15.30 Uhr. Online-Formulare
Meldung Datenschutzbeauftragte_r
post123stelle@456lfdi.bwl789.de
Hinweis zum E-Mail-Versand
Wir empfehlen, vor dem Senden von E-Mail-Nachrichten die angehängten Dokumente in die neuen Formate (z.B. docx / xlsx / pptx) oder in „pdf“ umzuwandeln. DE-Mail
post123stelle@456lfdi.bwl789.de-mail.de
ACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten undPGP-Key.
Der LfDI auf Mastodon
Thüringen, BaWü und Sachsen-Anhalt im Datenschutz vereint auf der Didakta in Stuttgart. Gerne vorbeikommen in Halle 5!
"Datenschutz ist wichtig, aber wir können ihn nicht über Innovation stellen".
???
Datenschutz ist Grundrechtsschutz.
Innovation braucht gute Ideen und Investitionen, keinen Grundrechtsverzicht. Innovation geht sehr gut mit Datenschutz.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/ki-standort-deutschland-100.html
Nein. Grundrechte sind keine Luxusgüter, die man sich leisten können muss. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gelten unabhängig vom Geldbeutel und dürfen nicht hinter einer Bezahlschranke stehen!
https://www.heise.de/news/Merz-Wer-Daten-bereitstellt-zahlt-10-Prozent-weniger-Krankenkassenbeitraege-10267376.html
Happy AI-Literacy Day!
Ab heute ist (u.a.) Art. 4 KI-VO anwendbar. Danach haben Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.
Was ist KI-Kompetenz?
Nach Art. 3 Ziff 56 KI-VO sind das die "Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen [der KO-VO] ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Noch Fragen?
Bestimmt, denn die Vorgaben sind sehr abstrakt und einheitliche Standards gibt es bis dato nicht.
Wir werden das Thema in einem unserer kommenden Podcasts (wir wir bspw. im Kontext Schule schon mehrmals darüber gesprochen haben) wieder aufnehmen.
Das EU AI Office wird am 20.2. ein Webinar anbieten, das interessant sein könnte:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/events/third-ai-pact-webinar-ai-literacy
So stoppt man Spionage-Apps. Lesenswertes mit konkreten Tipps via Netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2025/mspy-leak-so-stoppt-man-spionage-apps/