Firmeninterne Whistleblowing-Hotlines sind Angebote von Unternehmen an ihre Beschäftigten, ein nicht regelkonformes Verhalten anderer Beschäftigter dem Unternehmen zu melden. Mit der Meldung von Verstößen gegen Verhaltenspflichten geht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Für jegliche automatisierte und nichtautomatisierte Verarbeitung von Beschäftigtendaten sind die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1 und § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)2 in Verbindung mit Art. 88 DS-GVO anzuwenden. Betroffene Personengruppen sind vor allem die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie die beschuldigten Personen.

Die Orientierungshilfe zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und Regelungsmöglichkeiten zu Whistleblowing-Hotlines auf und richtet sich in erster Linie an die Wirtschaft. Sie soll es den Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Beschäftigten erleichtern, im Unternehmen klare Regelungen zum Umgang mit Whistleblowing-Hotlines zu erreichen.

Aufruf der Orientierungshilfe.