Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?
Der LfDI gibt Hinweise und legt sein weiteres Vorgehen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) fest.
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Gepostet von Pressestelle | 15. Oktober 2020
Der LfDI gibt Hinweise und legt sein weiteres Vorgehen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) fest.
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Stefan Brink spricht mit Jan Philipp Albrecht über Entstehung, Gegenwart und Zukunft der Datenschutz-Grundverordnung.
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In der ersten Folge spricht Dr. Stefan Brink, LfDI Baden-Württemberg, über die Vielfalt im Föderalismus und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
WeiterlesenMeldung Datenschutzbeauftragte_r
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Weitere Kontaktmöglichkeiten undUnd noch etwas (wer mag) für das Wochenende:
In einem weiteren Teil unseres Podcasts Datenfreiheit extra zu KI in der Bildung geht es diesmal um Anwendungen in der Schule. Zu Gast war der Informatiklehrer Steffen Haschler. Hier geht es zum Podcast:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-ki-und-bildung-steffen-haschler/
Neu auf unserer Webseite: Handlungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“. Darin werden den informationspflichtigen Stellen Empfehlungen zu organisatorischen Strukturen und Prozessen sowie zur sinnvollen Nutzung digitaler Techniken mit dem Ziel einer effizienten Informationsbereitstellung gegeben. Besonders in den Blick genommen werden auch die Anforderungen beim Einsatz der E-Akte. Hier gibt es das Papier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit-by-design/
Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre. Pünktlich zum heutigen in Kraft treten der KI-VO gibt es Folge 2 unseres Podcast Specials: Datenfreiheit extra. Diesmal geht es um die didaktische Perspektive. Was halten Studierende der @hdmstuttgart von den Anwendungen und wie sehen es die Dozenten? Welche Potentiale bietet KI und wer stellt die Infrastrukturen? Hört selbst: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-ki-und-bildung-tobias-seidl/
Mit dem heutigen 1. August tritt die KI-VO in Kraft! Zur schrittweisen Anwendbarkeit der einzelnen Regelungen hier nochmal die PM:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ki-verordnung-tritt-in-kraft/
Und wer einen Überblick dazu haben möchte, welche Regelungen bereits jetzt (nach DSGVO) greifen und was die Aufsicht dazu vertritt, hier nochmal der Hinweis zum ONKIDA:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/onkida/
Ein ganz besonderer Freitag! Mit dem heutigen Datum wurde die KI-Verordnung (AI-Act) im Amtsblatt verkündet, sie tritt zum 1.8.2024 in Kraft. Ab jetzt laufen die gestuften Fristen zur unmittelbaren Anwendbarkeit. 1.2.2025 z.B. für KI-Kompetenz (Art. 4).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401689