wendet Art. 56 one-stop-Shop gg Verbraucherklage ein u will so alleinige Zuständigkeit d irischen Aufsichtsbehörde ⁦⁩ sichern.

⁩ erklärt das mit „bekannter Untätigkeit“ der Iren.

in der Kritik – alle.

https://orf.at/stories/3104594/