Disclaimer zur Nutzung von Twitter durch den LfDI:

Abonnieren anderer Twitter-Nutzer
Das Abonnieren anderer Twitter-Nutzer durch den LfDI beinhaltet keinerlei Aussage über das Verhältnis des LfDI zu diesen Nutzern oder den von diesen veröffentlichten Inhalten. Insbesondere bedeutet es keine Zustimmung oder Empfehlung für seine Follower. Vielmehr sieht der LfDI das Abonnieren anderer Nutzer als eine Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Organen, Personen und Institutionen zur schnellen Verbreitung und Kenntnis von Informationen, die einen datenschutzrechtlichen oder datenschutzpolitischen Bezug aufweisen.
Dies bedeutet auch, dass der LfDI nicht automatisch alle seine Follower abonnieren wird. Auch durch das Nicht-Abonnieren eines Nutzers durch den LfDI hat keinen Aussagegehalt, insbesondere bedeutet es keine Ablehnung und kein Desinteresse des LfDIs gegenüber dem jeweiligen Nutzer.

Art und Weise und Zweck der Nutzung
Der LfDI nutzt seinen Account hauptsächlich für eigene Tweets und Retweets im Rahmen der von ihm in seinem Nutzungskonzept geschilderten Weise. Er wird in ausgewählten Fällen auch über direkte Nachrichten kommunizieren und auf Retweets und Kommentare antworten, soweit es hier um den Austausch von Informationen zu datenschutzrelevanten Themen geht. Eingaben, Beschwerden und ähnliche, nicht der Öffentlichkeitsarbeit und Information zuzurechnende Inhalte wird der LfDI über Twitter nicht zur Kenntnis nehmen und nicht beantworten. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten, insbesondere das Senden von (ggfls. verschlüsselten) E-Mails an: poststelle@lfdi.bwl.de oder von Briefen an unsere Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart.

Twitter und Datenschutz
Die Nutzung von Twitter durch den LfDI beinhaltet keine Befürwortung dieses Mediums oder des Unternehmens oder der Datenschutzerklärung der Twitter Inc.

Der LfDI empfiehlt allen Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch Twitter zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen:
Dies beinhaltet die Lektüre der Datenschutzerklärung der Twitter Inc. Wesentliche Gesichtspunkte sind auch in der eigenen Datenschutzerklärung des LfDI zu seiner Twitternutzung zusammengefasst.

Zudem sollte jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten, am besten unter Nutzung eines Pseudonyms
  • Deaktivierung der Widget-Funktion
  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser)