Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen und zum Landesinformationsfreiheitsgesetz durch öffentliche Stellen. Zudem berät er sowohl  Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in den genannten Bereichen als auch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen bei Fragen zum Umgang mit dem Datenschutz bzw. dem LIFG. Über die Erfüllung dieser ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und zur Erfüllung dieser kann der LfDI die Öffentlichkeit informieren und aufklären. Diese Öffentlichkeitsarbeit und -aufklärung ist Teil seiner Aufgaben und wird von ihm künftig auch über Twitter wahrgenommen. Mit diesem Nutzungskonzept übernimmt der LfDI seiner Richtlinie entsprechend die von ihm formulierte Verantwortung und Vorbildfunktion öffentlicher Stellen zur Nutzung Sozialer Medien. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung und Abschätzung der Folgen der Twitternutzung.

1. Twitter

Twitter (englisch für „Gezwitscher“) ist ein Soziales Netzwerk für Kurznachrichten (Mikroblogs). Registrierte Nutzer können über diesen Dienst kostenlos kurze Nachrichten veröffentlichen. Diese Tweets haben eine begrenzte Länge und sind in der Regel für jedermann sichtbar.
Die Benutzer können sich bei anderen Benutzern als „Follower“ registrieren, so dass sie deren Textnachrichten empfangen.

Mehr Informationen zu Twitter finden Sie hier: https://about.twitter.com/de.html

Vorteile von Twitter sind seine große Reichweite und – im Gegensatz zu manch anderen Sozialen Netzwerken – seine Lesbarkeit ohne die Notwendigkeit einer eigenen Anmeldung für den Nutzer, sowie die Nutzbarkeit ohne Verwendung eines Klarnamens.

2. Zweck der Nutzung

Mit der Einrichtung  eines Twitter-Kanals werden die bestehenden Kommunikationskanäle, wie Internetauftritt, Pressemitteilungen, Printprodukte und Veranstaltungen, sinnvoll ergänzt. Der Twitter-Kanal informiert die Nutzer in erster Linie über aktuelle Meldungen aus der Dienststelle des LfDI sowie aus den Bereichen der Informationsfreiheit sowie des Datenschutzes.

Für einige Zielgruppen sind die bestehenden Instrumente nicht mehr ausreichend. Gerade im Hinblick auf die Zielgruppe von Journalisten, Politikern und jüngeren Menschen, aber auch im Hinblick auf die Datenschutz-Community, haben wir festgestellt, dass wir diese viel direkter, schneller und tagesaktuell über Twitter erreichen können, zumal interessierte Empfänger entsprechende Tweets abonnieren können. Der Twitter-Kanal ermöglicht eine weitreichende Verbreitung unserer Meldungen, eine bessere Vernetzung zu anderen Institutionen und Informationsquellen und eine unmittelbare Reaktion auf das jeweilige Geschehen.

Des Weiteren können wir über den direkten Dialog mit unseren Bürgerinnen und Bürgern Meinungsbilder einholen und wertvolles Feedback erhalten, um unsere Aufgabenerfüllung zu optimieren.

Darüber hinaus steht die öffentliche Verwaltung bei der Suche nach qualifiziertem Personal im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Dieser Wettbewerb wird weiter zunehmen. Schon heute können offene Stellen im Vergleich zur Wirtschaft nur schwer oder gar nicht besetzt werden. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind immer deutlicher spürbar. Um hier konkurrenzfähiger zu werden, wird der Twitter-Kanal auch zum Zweck der Nachwuchsgewinnung verwendet.

Last but not least: Durch die Nutzung von Twitter soll unsere Arbeit noch transparenter werden.

3. Art und Umfang der Nutzung

Der Twitter-Account informiert die Nutzer über aktuelle Themen aus dem Bereich der Informationsfreiheit und des Datenschutzes, insbesondere in Baden-Württemberg.

Regelmäßige Inhalte der Beiträge sind:

  • aktuelle (Warn-)Meldungen für den Bereich des Datenschutzes,
  • aktuelle Meldungen für den Bereich der Informationsfreiheit,
  • Reaktion/ Interaktion mit Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Stellen
  • Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen des LfDI,
  • Hinweise auf aktuelle Stellenausschreibungen des LfDI,
  • Vorstellung von aktuellen Projekten des LfDI,

Konkrete Verwaltungsleistungen wie eine Beratung im Einzelfall werden dagegen über diesen Kommunikationsweg nicht angeboten.

4. Verantwortlichkeiten für die redaktionelle/technische Betreuung

Die Verantwortlichkeit für die redaktionelle Betreuung liegt beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der dazugehörigen Pressestelle (pressestelle@lfdi.bwl.de).

5. Alternative Kontaktmöglichkeiten:

Wir weisen die Nutzer  darauf hin, dass der Twitter-Kanal lediglich eine weitere von verschiedenen Optionen darstellt, um mit dem LfDI in Kontakt zu treten oder Informationen von diesem zu erhalten. Alternativ können die über diese Seite angebotenen Informationen bspw. auch auf unserem Internet-Angebot unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de abgerufen werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • Mit allen Anfragen können Sie sich grundsätzlich an unseren zentralen Posteingang poststelle@lfdi.bwl.de wenden.
    Hinweis: Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass an der Übertragung beteiligte Stellen Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen können.
    Nutzen Sie zur Übermittlung von vertraulichen Informationen daher die Möglichkeit der Verschlüsselung mit dem https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/ des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
  • Bei telefonischen Anfragen an die 0711 / 61 55 41 – 0
    (Die Telefonzentrale ist montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14 bis 15:30 Uhr besetzt).
  • Haus- und Paketanschrift
    Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
  • Postanschrift
    Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart

6. Selbstverpflichtung

Dieses Nutzungskonzept wird einmal im Quartal von uns hinsichtlich des Ob und Wie der Nutzung evaluiert. Die Nutzer werden von uns regelmäßig hinsichtlich der Risiken für ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sensibilisiert.