Es ist das ureigene Anliegen des Rechtsstaats, dass seine Handlungen als legitim und verhältnismäßig wahrgenommen werden.
Wo ihm das nicht gelingt, muss er sich erklären; wo er sich nicht erklärt, muss er dazu öffentlich aufgefordert werden.
Twitter-Nachricht „Zwiebelfreunde-Durchsuchungen“
