Die Anzeichen mehren sich, dass die #Aufsichtsbehörden für #Datenschutz unerbetene Hilfe erhalten.
Landgericht Würzburg hält Verstöße gegen die #DSGVO für grundsätzlich abmahnbar
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Gepostet von Pressestelle | 28. September 2018 | Twitter
Die Anzeichen mehren sich, dass die #Aufsichtsbehörden für #Datenschutz unerbetene Hilfe erhalten.
Landgericht Würzburg hält Verstöße gegen die #DSGVO für grundsätzlich abmahnbar
Meldung Datenschutzbeauftragte_r
E-MailACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten undDiese Woche vorgestellt: unser Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2022/2023: "Transparenz schaffen, Demokratie stärken." Über 40 Seiten Bericht zu unserer vielfältigen Tätigkeit, Schulungsunterlagen, IFK Dokumente, Rechtsprechungsübersicht und natürlich: einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz. Hier geht es zum Download:👇 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/taetigkeitsbericht-2022-2023-transparenz-schaffen-demokratie-staerken/
Und jetzt aber: Wir wünschen allen frohe Weihnachten, erholsame Festtage und einen guten Start ins neue Jahr! 🎄 🎇 Wir sind Anfang Januar wieder da!
Wer statt Videos lieber #Podcast hört (beim Geschenke verpacken oder zwischen den Jahren): Hier gibt’s den @lfdi Podcast #Datenfreiheit. In der aktuellen Folge sprechen wir über die KI Verordnung und zwei interessante EuGH Urteile.
#Datenschutz #Informationsfreiheit #KI #AI
https://tube.bawü.social/c/lfdi_audio/videos
Wer Lust hat, zwischen den Jahren mehr über #Datenschutz und #KI zu erfahren, kann die Videos unserer #KIWoche nachschauen. zB: Paola Lopez spricht über Unschärfen bei der Definition von #KI, #Bias und #Diskriminierung. Über #Gesichtserkennung, die Staatsangehörigkeit als Risikofaktor und den Unterschied von Vorhersage und Risikomanagement.
Diese und viele weitere Videos der KI Woche des @lfdi gibt’s hier:
BVerfG 15.12.1983: „Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ Happy Birthday #Volkszählungsurteil