Bemerkenswerte Entscheidung des #EuGH zur (begrenzten) Reichweite der #Haushaltsausnahme [war klar] u zum (weiten) Verständnis von „journalistischen Zwecken“ [war so klar nicht] : kann auch Hochladen eines Videos auf #YouTube durch Privaten sein!

Gut so!

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=210766&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=4545385