Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zum Datenschutz beschlossen. Das geplante Ausführungs- bzw. Anpassungsgesetz soll die ab 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ergänzen und konkretisieren. Bislang liegt erst die vom Bundesinnenministerium erstellte, inoffizielle Fassung des Gesetzentwurfs vor, über den das Kabinett heute verhandelt hat. Änderungen sind daher noch möglich. Dennoch sollten die Ereignisse des heutigen Tages vorläufig bewertet und erklärt werden.
Wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung damit verschlimmbessert? Lesen Sie hierzu ein Expertengespräch zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts.