Die Konferenz der unabhängigen der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hat heute (30.01.2026) eine Pressemitteilung zu ihrer Forderung nach einer klaren gesetzliche Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus veröffentlicht.
Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)
30.01.2026
Datenschutzkonferenz fordert klare gesetzliche Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 29. Januar 2026 in Berlin mit einem einstimmigen Entschluss den Gesetzgeber aufgefordert, eine rechtliche Grundlage für den Betrieb des Polizeiprojekts P20-Datenhaus zu schaffen.
In dem Projekt P20 soll für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine digitale Infrastruktur erstellt und dafür die stark zersplitterten polizeilichen IT-Systeme von Bund und Ländern modernisiert und harmonisiert werden. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung der Software ist die Errichtung eines gemeinsamen Datenhauses, welches das zentrale Element der neuen IT-Infrastruktur bilden soll. Bisher fehlen für den Betrieb des gemeinsamen Datenhauses jedoch klare rechtliche Grundlagen sowie klare Reglungen zu den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten. Diese sind aber nötig, um den Betrieb des P20-Datenhauses zügig und rechtssicher weiterzuentwickeln.
Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der Datenschutzkonferenz: „Das Projekt P20 unterstützen wir im Grundsatz und befürworten, dass für die Polizeiarbeit des Bundes und der Länder klar definierte Arbeitsprozesse und gut strukturierte Datenpools etabliert werden sollen. Bei richtiger Umsetzung kann das Projekt einen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger leisten und die digitale Souveränität stärken. Um Risiken für das Projekt zu minimieren und es nicht unnötig zu verzögern, sind entsprechende Rechtsgrundlagen für den Betrieb des P20-Datenhauses nötig. Wir werden als DSK die Entwicklung von P20 weiterhin konstruktiv begleiten und beraten bei der Erarbeitung einer tragfähigen Rechtsgrundlage.“
Die DSK weist darauf hin, dass die föderale Sicherheitsstruktur von Polizeibehörden des Bundes und der Länder auch mit Blick auf den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung grundrechtlich vorgegeben und gewollt ist. Die DSK unterstützt das Anliegen, souveräne digitale Lösungen für die polizeiliche Arbeit zu erarbeiten und berät weiterhin eingehend. Die DSK begleitet seit mehreren Jahren intensiv das Projekt P20 und hatte zuletzt im September 2025 eine Entschließung mit Bezug zum Projekt verabschiedet.
Weitere Informationen:
Der Entschluss im Wortlaut steht auf der DSK-Website zur Verfügung.
Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
Beitrag vom 30.01.2026
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