#GG70
Art. 42 #GG
„Der Bundestag verhandelt öffentlich.“

Ausdruck der #Transparenz des Parlaments, Grundlage für eine Rückbindung an das Volk als #Souverän

Leider nicht vorgesehen für die Bundestags-Ausschüsse – die tagen idR nicht-öffentlich

#LuftNachOben