Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat die Weitergabe von Adressen für die Wahlwerbung von Parteien kritisiert. Es handle sich zwar um eine zulässige Ausnahmemöglichkeit der Datenschutzgrundverordnung der EU, sie halte aber die Standards der Verordnung nicht ein, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article193802631/Datenschuetzer-Stefan-Brink-kritisiert-Adressweitergabe-im-Wahlkampf.html