#GG70
Art 97 #GG
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

Unabhängigkeit ist kein Privileg, sondern Grundvoraussetzungen für die Erfüllung der zugeordneten Aufgabe. Sie eröffnet Handlungsmöglichkeiten, kann aber auch zur Last werden.

#PrimaVerfassung