„B. sucht Freiheit“, Folge 9: Zu Gast bei Heinrich Amadeus Wolff, Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter der Verfassung. Prof. Wolff ist einer von 16 Richter_innen, die angesprochen sind, wenn ein Fall – wie es landläufig oftmals heißt – „in Karlsruhe“ landet. Im Gespräch diskutieren Stefan Brink und Heinrich Amadeus Wolff darüber, wie frei ist ein Richter ist, der nur die Sprache des Gesetzes sprechen darf und wie Verfassungsrichter eigentlich untereinander sprechen. Beide gehen der Frage nach, ob der Schutz der personenbezogenen Daten auch ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte und ob die Informationsfreiheit genau wie der Datenschutz ein Grundrecht ist. – In der Sache grundsätzlich, in der Sprache einladend – ein kurzweiliges Gespräch, das lange nachklingt.

B. sucht Freiheit, Folge 9: „Freiheit des Richters“
Dauer: 57 Min.

Über Prof. Heinrich Amadeus Wolff

Als Professor für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information ist Heinrich Amadeus Wolff seit Juni 2022 Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und damit einer von 16 Richter_innen, die zu zentralen Fragen der Verfassung urteilen.

Heinrich Amadeus Wolff war u.a. Mitglied der Regierungskommission des Bundes zur Überarbeitung der Sicherheitsgesetze, seit Ende der 90er Jahre Referent beim Bundesministerium des Innern Bonn/Berlin. Wolff wurde promoviert an der DHV (Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer,) mit seiner Arbeit: “Selbstbelastung und Verfahrenstrennung“. Seine Habilitationsschrift „Ungeschriebenes Verfassungsrecht“ legte Wolff im Jahr 1998 vor.

Über B. sucht Freiheit
In seiner Videoreihe „B. sucht Freiheit“ trifft der Landesbeauftragte Stefan Brink regelmäßig Persönlichkeiten, die sich intensiv und nachdrücklich mit Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auseinandergesetzt haben. Dabei geht es immer um Freiheit – die Freiheit, Daten zu schützen, und die Freiheit, Daten zu nützen.

 

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