Finde den Fehler .

Karlsruhe hätte, anstatt die Speicherpflicht zu Ermittlungszwecken für „vertretbar“ zu erklären, das einfache Recht grundrechtsfreundlich auslegen können.

Wollte man aber nicht.

Der kann besser.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesverfassungsgericht-posteo-muss-kunden-ueberwachen-koennen-a-1250524.html.