#Bundesverfassungsgericht enttäuscht einmal mehr.
Mail-Anbieter wird verpflichtet, IP-Adressen seiner Kunden auch dann an #Sicherheitsbehörden zu übermitteln, wenn er diese aus #Datenschutz gründen gar nicht protokolliert.
#PKW-Kennzeichenerfassung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-007.html