enttäuscht einmal mehr.

Mail-Anbieter wird verpflichtet, IP-Adressen seiner Kunden auch dann an zu übermitteln, wenn er diese aus gründen gar nicht protokolliert.

-Kennzeichenerfassung

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-007.html