Im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2026 gelten erstmals die neuen Vorgaben der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Ziel der EU-Verordnung ist es, Bürger_innen in die Lage zu versetzen, politische Anzeigen eindeutig als solche zu erkennen und ihre demokratischen Rechte auf einer informierten Grundlage auszuüben.
Gleichzeitig soll sie Desinformation, Informationsmanipulation sowie unzulässiger politischer Einflussnahme entgegenwirken. Für alle Wähler_innen soll nachvollziehbar sein, wer eine politische Anzeige finanziert oder in Auftrag gegeben hat und nach welchen Kriterien sie ausgespielt wurde. Politische Werbung wird häufig mithilfe von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren verbreitet, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen.
Der Einsatz dieser Verfahren ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und muss transparent erfolgen. Die Verordnung stärkt damit insbesondere das Recht auf Privatsphäre sowie den Schutz personenbezogener Daten und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Fairness im demokratischen Meinungsbildungsprozess.
Der Landesbeauftragte gibt den von der Verordnung Angesprochenen (politische Akteur_innen/„Sponsor_innen”, Anbietende von politischen Werbedienstleistungen) kompakte Hilfestellung im Flyerformat:
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- Für wen gelten die Regelungen?
- Was gilt als politische Werbung?
- Was müssen Sie tun?
- Zusätzliche Anforderungen bei politischer Werbung im Internet
- Weiterführende Infos
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Download: Hilfestellung für politische Akteure: Neue Anforderungen an politische Werbung (barrierefreies PDF, ca. 120 kB).
Kurzlink zu diesem Beitrag: https://lfdi-bw.de/ttpw-vo
Beitrag vom 23.01.2026.
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