Prüfverfahren gegen DeepSeek eingeleitet
Eine Reihe von deutschen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden hat abgestimmte Prüfverfahren gegen den KI-Anbieter DeepSeek eingeleitet.
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14. Februar 2025
Eine Reihe von deutschen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden hat abgestimmte Prüfverfahren gegen den KI-Anbieter DeepSeek eingeleitet.
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Zu Gast: Rudi Kramer
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Rückblick 2024 und Ausblick 2025
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Am 02. und 03. Juni 2025 veranstaltet der Landesbeauftragte die 6. IFG Days
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Zu Gast auf der KI-Woche 2024 waren u.a.: Eva Wolfangel, Ephraim Wegner, Thomas Wenk, Nina Diercks, Philipp Kellmeyer, Dorothe Dörholt, Stefan Brink, Marius Drabiniok, Zina Al-Washash, Steffen Haschler, Vanessa Hanschke, Petra Grimm.
Weiterlesen18. Dezember 2024
LfDI Tobias Keber: „Die Stellungnahme des EDSA trägt zu mehr Klarheit in einem komplizierten und sich dynamisch entwickelnden Technologiesektor bei. Ein klar aufgestellter Datenschutz ist gerade kein Hemmnis für die Entwicklung von KI, sondern vielmehr ein Garant dafür, dass die KI den Bürgerinnen und Bürgern dient und nicht umgekehrt.“
Weiterlesen Meldung Datenschutzbeauftragte_r
ACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten undThüringen, BaWü und Sachsen-Anhalt im Datenschutz vereint auf der Didakta in Stuttgart. Gerne vorbeikommen in Halle 5!
"Datenschutz ist wichtig, aber wir können ihn nicht über Innovation stellen".
???
Datenschutz ist Grundrechtsschutz.
Innovation braucht gute Ideen und Investitionen, keinen Grundrechtsverzicht. Innovation geht sehr gut mit Datenschutz.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/ki-standort-deutschland-100.html
Nein. Grundrechte sind keine Luxusgüter, die man sich leisten können muss. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gelten unabhängig vom Geldbeutel und dürfen nicht hinter einer Bezahlschranke stehen!
https://www.heise.de/news/Merz-Wer-Daten-bereitstellt-zahlt-10-Prozent-weniger-Krankenkassenbeitraege-10267376.html
Happy AI-Literacy Day!
Ab heute ist (u.a.) Art. 4 KI-VO anwendbar. Danach haben Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.
Was ist KI-Kompetenz?
Nach Art. 3 Ziff 56 KI-VO sind das die "Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen [der KO-VO] ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Noch Fragen?
Bestimmt, denn die Vorgaben sind sehr abstrakt und einheitliche Standards gibt es bis dato nicht.
Wir werden das Thema in einem unserer kommenden Podcasts (wir wir bspw. im Kontext Schule schon mehrmals darüber gesprochen haben) wieder aufnehmen.
Das EU AI Office wird am 20.2. ein Webinar anbieten, das interessant sein könnte:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/events/third-ai-pact-webinar-ai-literacy
So stoppt man Spionage-Apps. Lesenswertes mit konkreten Tipps via Netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2025/mspy-leak-so-stoppt-man-spionage-apps/