Möchten Sie uns etwas mitteilen, eine Beschwerde einreichen, eine Datenpanne melden oder uns die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten senden? Um Ihnen schnell weiterhelfen zu können, wählen Sie bitte eine Option aus:
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Beschwerde
Sie sind der Ansicht, dass Sie bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer persönlichen Daten in Ihren Rechten verletzt wurden? Oder Sie möchten anregen, dass wir sonstigen möglichen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch eine Behörde, ein Unternehmen oder einen anderen Verantwortlichen nachgehen?
Datenpanne
Hier können Verantwortliche eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DS-GVO, umgangssprachlich „Datenpanne“ genannt, melden.
Hier können Sie uns die Kontaktdaten Ihrer_s Datenschutzbeauftragten oder eine Änderung nach Art. 37 Absatz 7 der DS-GVO mitteilen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Behörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Adresse
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Zentraler Kontakt
Telefon: | 0711/61 55 41 – 0 |
Die Telefonzentrale ist wie folgt besetzt:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
10-12 Uhr | 10-12 Uhr | 14.00-15.30 Uhr | 10-12 Uhr | 10-12 Uhr |
E-Mail: | poststelle@lfdi.bwl.de |
PGP: | LfDI-PGP-oeffentlicher-Schluessel.txt (Hinweise siehe unten) |
Fingerprint: |
E4FA 428C B315 2248 83BB F6FB 0FC3 48A6 4A32 5962 |
SAFE-ID*: | DE.Justiz.6833317b-5f90-47c0-afdd-356676dc7ed5.575c |
Grundsätzlich empfehlen wir, vor dem Senden von E-Mail-Nachrichten die angehängten Dokumente in die neuen Formate (z.B. docx / xlsx / pptx) oder in „pdf“ umzuwandeln.
* zum Besonderen Behördenpostfach, nur für Nutzende der EGVP-Infrastruktur
Der Bürgerreferent ist der Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, die einen Besuchstermin vereinbaren möchten.. Wer er ist und was er für Sie tun kann, finden Sie hier.
Zusammen mit dem Vorzimmer des Landesbeauftragten, seiner persönlichen Referentin und dem Sachgebiet „Datenschutz als KULTuraufgabe” ist Pressestelle Teil der Koordinierungs- und Pressestelle (KuP). Mehr zur KuP, ihren einzelnen Bereichen und deren Kontaktdaten können Sie hier nachschlagen.
Alles zum Bildungszentrum Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (BIDIB) finden Sie auf seinen Seiten in unserem Auftritt.
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: Wer beim LfDI BW tätig ist oder war und Kenntnis über Verstöße bekommen hat, die durch eine beim LfDI BW beschäftigte Person begangen wurden, kann diesen Verstoß der internen Meldestelle des LfDI BW melden. Ebenso sind Personen zur Meldung von Verstößen aufgerufen, die im Zuge beruflicher Tätigkeit anderswo mit Mitarbeitenden des LfDI BW Kontakt hatten und hierdurch von Verstößen erfahren haben.
Anfahrt
Der Eingang zum Gebäude Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, befindet sich in einem Durchgang von der Lautenschlager- zur Friedrichstraße. Von der Friedrichstraße aus ist er stufenlos und ebenerdig zu erreichen.
Bahn und S-Bahn
Hauptbahnhof (alle S-Bahn-Linien)
Bitte beachten Sie insbesondere während der Stuttgart-21-Bauarbeiten den Wegeplan und den Wegeplan barriereminimiert.
Stadtbahn-Haltestellen in der Nähe
Arnulf-Klett-Platz (Hauptbahnhof)
Schloßplatz
Börsenplatz
Bushaltestellen in der Nähe
Arnulf-Klett-Platz (Hauptbahnhof)
Schloßplatz
Kleiner Schloßplatz
Auto
In der Stuttgarter Innenstadt gibt es eine Vielzahl an Parkhäusern und weiteren Parkmöglichkeiten. Aufgrund der hohen autoverkehrlichen Auslastung ist jedoch eine Anreise mit dem ÖPNV oft eine lohnende Alternative.
Zweirad
In der Lautenschlagerstraße sind zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Zweiräder vorhanden, auch direkt vor dem Gebäude.
Verschlüsseln Sie Ihre E-Mails!
Zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität (Unverfälschtheit) von Daten, die über öffentliche Netze wie das Internet übertragen werden, bietet sich der Einsatz kryptographischer Verfahren an. Damit lassen sich die zu übertragenden Informationen verschlüsseln und digital signieren. Die Verschlüsselung schützt vor unberechtigter Kenntnisnahme, die digitale Signatur sorgt dafür, dass der Empfänger der Nachricht Manipulationen erkennen und sich vergewissern kann, dass die Nachricht vom angegebenen Absender stammt.
Wer unserer Dienststelle verschlüsselte und digital signierte Nachrichten zusenden will, kann dies mit Hilfe von Kryptographie-Software tun. Das Programm „Endpoint Encryption“ aus dem Hause Symantec ist eine kommerzielle Lösung und derzeit für Privatanwender als 30-Tage-Testversion unentgeltlich nutzbar. Daneben gibt es kompatible, zeitlich unbegrenzt nutzbare, Open-Source-Implementierungen unter http://www.gnupg.org (für Linux), https://www.gpg4win.org (für Windows) bzw. https://gpgtools.org/ (für OSX).
Eine an uns gerichtete Nachricht muss mit dem öffentlichen Schlüssel unserer Dienststelle verschlüsselt werden (zu finden oben im Abschnitt „Zentraler Kontakt”). Wer nach der Übernahme des öffentlichen Schlüssels sichergehen will, dass der übernommene Schlüssel nicht bei der Übertragung verfälscht wurde, kann sich im Programm PGP den elektronischen „Fingerabdruck“ des erhaltenen Schlüssels (sog. Fingerprint) anzeigen lassen. Dieser muss, was sich etwa durch einen Anruf in unserer Dienststelle überprüfen lässt, mit dem Fingerprint des von unserer Dienststelle ausgegebenen öffentlichen Schlüssels übereinstimmen.