Daten-Schutz und Informations-Freiheit

Daten-Schutz

In Baden-Württemberg gibt es den Landes-Beauftragten für

  • den Daten-Schutz
  • und für die Informations-Freiheit.

Der Landes-Beauftragte ist in Baden-Württemberg verantwortlich für den Daten-Schutz.
Und der Landes-Beauftragte ist verantwortlich für die Informations-Freiheit in Baden-Württemberg.

Was sind Daten?
Persönliche Daten sind zum Beispiel:

  • Ihr Name
  • Ihr Geburts-Datum
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefon-Nummer
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Ihre IP-Adresse
  • Fotos von Ihnen
  • Ihre Gesundheits-Informationen.

 

Für den Daten-Schutz gibt es Gesetze.

  • Die Daten-Schutz-Grund-Verordnung.
    Die Abkürzung ist: DSGVO.
    Das Gesetz ist in Europa gültig.
  • Und das Landes-Daten-Schutz-Gesetz.
    Die Abkürzung ist: LDSG.
    Das Gesetz ist in Baden-Württemberg gültig.

 

Der Landes-Beauftragte informiert Bürger über ihre Rechte zum Daten-Schutz.
Bürger können auch sagen:
Dieses Unternehmen schützt meine Daten nicht.
Das prüft der Landes-Beauftragte dann.
Bürger können auch sagen:
Diese Behörde schützt meine Daten nicht.
Das prüft der Landes-Beauftragte dann.

Der Landes-Beauftragte ist für den öffentlichen Bereich verantwortlich.
Der öffentliche Bereich sind Behörden.
Und der öffentliche Bereich sind öffentliche Stellen.
Behörden sind zum Beispiel:

  • Die Polizei.
  • Das Finanz-Amt.
  • Das Bürgermeister-Amt.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Kranken-Häuser.
Der Landes-Beauftragte kontrolliert:
Halten sich diese Behörden an das Gesetz?
Und halten sich diese öffentlichen Stellen an das Gesetz?

Der Landes-Beauftragte berät bei Fragen zum Daten-Schutz:

  • Die Landes-Regierung.
  • Die Ministerien.
  • Die Behörden.
  • Andere öffentliche Stellen.

Der Landes-Beauftragte gibt auch Empfehlungen zum Daten-Schutz.

Seit dem 1. April 2011 ist der Landes-Beauftragte auch für Stellen aus dem nicht-öffentlichen Bereich verantwortlich.
Nicht-öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Unternehmen.
  • Vereine.

Der Landes-Beauftragte kontrolliert:
Halten sich diese Stellen an das Gesetz?
Und der Landes-Beauftragte berät diese Stellen bei Fragen zum Daten-Schutz.

Manchmal halten sich die öffentlichen Stellen nicht an die Gesetze.
Zum Beispiel geben die öffentlichen Stellen Ihre persönlichen Daten an andere weiter.
Zum Beispiel benutzen sie die Daten für etwas,
was sie nicht dürfen.
Das nennt man auch:
nicht erlaubte Daten-Verarbeitung.
Dann kann der Landes-Beauftragte die öffentlichen Stellen bestrafen.
Die nicht-öffentlichen Stellen halten sich nicht an die Gesetze?
Dann kann der Landes-Beauftragte die nicht-öffentlichen Stellen bestrafen.

Öffentliche Stellen müssen dann vielleicht mit der nicht erlaubten Daten-Verarbeitung aufhören.
Nicht-öffentliche Stellen müssen dann vielleicht Geld als Strafe bezahlen.

Der Landes-Beauftragte ist nicht verantwortlich für:

  • kirchliche Stellen.
  • den Rundfunk.
    Zum Rundfunk gehört das Radio.
    Und zum Rundfunk gehört das öffentliche Fernsehen.
    Das öffentliche Fernsehen sind zum Beispiel ARD und ZDF.

 

Manchmal gibt es öffentliche Diskussionen zum Daten-Schutz.
Daran nimmt der Landes-Beauftragte teil.

 

Informations-Freiheit

Informations-Freiheit ist ein Bürger-Recht.
Das bedeutet:
Jeder Bürger darf sich zu allen öffentlichen Themen informieren.
Deswegen müssen die Behörden amtliche Informationen zu öffentlichen Themen veröffentlichen.
Das bedeutet:
Sie können als Bürger bei einer Behörde anrufen.
Sie können bei der Behörde nach einer Information fragen.
Die Behörde muss Ihnen dann diese Information geben.
Das ist Informations-Freiheit.
Aber manchmal muss die Behörde Ihnen diese Information nicht geben.
Weil die Information vielleicht besonders geschützt ist.
Der Landes-Beauftragte berät die Bürger zu ihrem Recht auf Informations-Freiheit.

Der Landes-Beauftragte berät die Behörde.
Der Landes-Beauftragte sagt der Behörde zum Beispiel:
Diese Informationen müssen öffentlich zugänglich sein.

 

Tätigkeits-Berichte

Jedes Jahr macht der Landes-Beauftragte einen Tätigkeits-Bericht für den Daten-Schutz.
In dem Tätigkeits-Bericht steht:

  • Was hat der Landes-Beauftragte im letzten Jahr für den Daten-Schutz gemacht?
  • Was hat sich verändert?
  • Was hat der Landes-Beauftragte noch vor?

 

Alle zwei Jahre macht der Landes-Beauftragte einen Tätigkeits-Bericht für die Informations-Freiheit.
In dem Tätigkeits-Bericht steht:

  • Was hat der Landes-Beauftragte im letzten Jahr für die Informations-Freiheit gemacht?
  • Was hat sich verändert?
  • Was hat der Landes-Beauftragte noch vor?