Hier haben wir für Sie Presseartikel, in denen der Landesbeauftragte erwähnt wird, aufgelistet.
Dieser Abschnitt wird regelmäßig um weitere Beiträge ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.
„Streit über Cloud-Nutzung in den USA – Wirtschaft sendet Hilferuf an die Bundesregierung“
„Europas Firmen drohen Bußgelder bei der Nutzung von US-Clouds wie Amazon und Microsoft. Es fehlt die Rechtsgrundlage. Nun wenden sich die Konzerne an die Bundesregierung.‚“
Zum Beitrag: https://www.handelsblatt.com
LfDI öffnet Mastodon-Instanz für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen können ab sofort auf der Mastodon-Instanz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen eigenen Account einrichten. Damit eröffnet der Landesbeauftragte eine Möglichkeit für die datenschutzkonforme und digitale direkte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Auf der Instanz bawü.social betreibt der LfDI einen eigenen Server und den Account @LfDI@bawü.social unter https://bawü.social/@lfdi.
LfDI Stefan Brink: „Öffentliche Stellen tun sich noch schwer, datenschutzkonforme Lösungen für die Bürgerschaft anzubieten. Mit der Öffnung unserer Mastodon-Instanz bieten wir öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg nun eine Möglichkeit für eine datenschutzkonforme und digitale Kommunikation. Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck für die Förderung dringender benötigter datenschutzkonformer Angebote für öffentliche Stellen einsetzen.“
Neben Ministerien und Kommunalverwaltungen können auch andere öffentliche Stellen wie Hochschulen, Handelskammern und weitere einen Account einrichten. Für Privatpersonen kann die Instanz nicht geöffnet werden. Sie können einen Account bei einer der zahlreichen weiteren öffentlichen Mastodon-Instanzen anlegen. Es ist auch möglich, ohne Anmeldung auf Mastodon Nachrichten auf der Plattform zu lesen -entweder direkt im Browser oder als RSS-Feed. Der Link zum RSS-Feed vom LfDI Account lautet: https://bawü.social/@lfdi.rss
Die digitale Kommunikation sei heute selbstverständlich, sagt Brink. „Bürgerinnen und Bürger wollen digital kommunizieren. Das wollen wir auch. Datenschutz und Digitalisierung gehören und funktionieren zusammen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht ihre personenbezogene Daten für Werbezwecke abgeben, wenn sie Social Media nutzen wollen.“
Erste öffentliche Stellen haben bereits einen Account eingerichtet; derzeit befindet sich die Öffnung der Instanz in der Pilotphase. Interessierte öffentliche Stellen können sich beim Landesbeauftragten melden, wenn sie auf der Instanz https://bawü.social einen eigenen Account einrichten möchten.
Weitere Informationen
Seit knapp 5 Monaten betreibt LfDI Stefan Brink eine eigene Social-Media-Instanz auf Mastodon. Der Account des LfDI ist unter https://bawü.social/@lfdi erreichbar.
Die Mikroblogging-Plattform Mastodon ist eine datenschutzfreundliche, dezentrale und verteilte Alternative zu Twitter. Kurznachrichten, die auf Twitter „tweets“ heißen, heißen auf Mastodon „Toots“ (Deutsch: „Tröts“). Die maximale Länge einer Nachricht beträgt 500 Zeichen. Bilder und Videos können auch hier gezeigt werden. Man kann andere Nutzer_innen mit einem @-Zeichen direkt ansprechen und mit Hashtags (#) Inhalte verschlagworten. Die Plattform ist dezentral aufgebaut – im Prinzip wie ein E-Mail-Dienst: jeder kann eine eigene Instanz betreiben oder sich einer bestehenden Instanz anschließen. Eine Kommunikation ist über die Grenzen der Instanzen möglich.
Auf der Mastodon-Info-Seite stehen ausgewählte Instanzen, viele weitere finden sich z. B. in dieser Mastodon-Instanz-Liste. Dort ist es auch möglich z. B. nach deutschsprachigen Instanzen zu suchen oder anderweitig zu filtern.
Die Nutzung sozialer Netzwerke bietet zahlreiche datenschutzrechtliche Herausforderungen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind zum Beispiel Behörden, die eine Social Media Seite haben, gemeinsam mit dem Anbieter für dessen Verarbeitungen personenbezogener Daten verantwortlich. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat daher im Januar 2020 seinen Twitter-Account gelöscht.
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Wie Gaia-X europäische Daten vor dem Zugriff von US-Behörden schützen will“
„Das europäische Cloud-Projekt definiert erstmals, welche Sicherheitsstandards seine Mitglieder erfüllen sollen. Datenschützer halten die Vorkehrungen aber für unzureichend.‚“
Zum Beitrag: https://www.handelsblatt.com
„Datenschutz ist ein Grundrecht“
„Interview mit Stefan Brink: ‚Datenschutz ist ein Grundrecht'“
Zum Interview: https://www.staatsanzeiger.de
„Gutachten sieht Organisationsversagen bei Digitalisierung“
„Hat Deutschlands Rückstand bei der Digitalisierung die Bekämpfung der Coronapandemie erschwert? Datenschützer kritisieren ein neues Gutachten scharf.“
Zum Artikel: https://www.golem.de
Rechte der Studierenden müssen auch bei Online-Prüfungen beachtet werden
Überwachung in der Studentenbude?
Rechte der Studierenden müssen auch bei Online-Prüfungen beachtet werden
LfDI Stefan Brink: „Online-Prüfungen sollen Wissen und Fähigkeiten abfragen, nicht Studierende übermäßig überwachen. Online-Proctoring kann maßlos sein und Studierende in äußerst unangenehme Situationen bringen. Datenschutzrechtlich nehmen wir das Thema Online-Proctoring jetzt in den Fokus.“
Studierende müssen aufgrund der Corona-Pandemie häufig auf Online-Veranstaltungen ausweichen. Prüfungen müssen sie ebenfalls online ablegen, auch im eigenen Interesse, um keine wertvolle Studienzeit zu verlieren. Um Online-Prüfungen zu beaufsichtigen, setzen Hochschulen häufig digitale „Tools“ ein, die mittels Kamera und Mikrofon die Prüfungen überwachen. Auf diese Weise sollen etwaige Betrugsversuche unterbunden und die Chancengleichheit gewahrt werden. Digitale Formate zur Kontrolle von Prüfungen – Online-Proctoring – können aber auch massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen.
Beim Online-Proctoring werden Studierende mitunter aufgefordert, die Webcam und das Mikrofon am Gerät dauerhaft während der Prüfung einzuschalten und sicherzustellen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel und niemand anderes im Privatraum des Studierenden sind. Hinzu kommt, dass Studierende eine „geeignete“ Soft- und Hardware einsetzen müssen, auf der die manuelle oder automatisierte Kontrolle erfolgen kann und die sich zum Teil tief in deren System einnistet. Eyetracking und das Auslesen der Browserhistorie sind dabei keine Seltenheit.
Für Studierende wirkt der Technik-Einsatz offenbar massiv belastend. In den USA wird solche Spähsoftware schon länger genutzt, so berichtete die Washington Post über Studierende in den USA, die gegen diese Form der Kontrolle rebellieren. Auch in Deutschland reagieren Studierende auf den Technik-Einsatz zunehmend. Zur Veranschaulichung ist ein Video in der Mediathek auf der Homepage des Landesbeauftragten abrufbar.
Um einen Überblick über die eingesetzte Software an Baden-Württembergischen Universitäten und Hochschulen zu erhalten, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink alle öffentlichen Hochschulen des Landes angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Rückmeldungen sind weitgehend erfolgt. Sie werden nun ausgewertet und die Ergebnisse mit den Hochschulen erörtert.
Der Landesbeauftragte befindet sich parallel zur Auswertung der Umfrage mit dem Wissenschaftsministerium im Gespräch darüber, wie Online-Prüfungen angemessen und datenschutzkonform durchgeführt werden können.
Weitere Informationen
Nach den neuen, während der Pandemie geschaffenen hochschulrechtlichen Regelungen im Landeshochschulgesetz (§§ 32a und 32b LHG) muss die Teilnahme an Online-Prüfungen, sofern sie nicht in Räumlichkeiten der Hochschule durchgeführt werden, freiwillig sein. Das kann insbesondere dadurch sichergestellt werden, dass gleichzeitig eine Vor-Ort-Prüfung angeboten wird. Zur Unterbindung von Täuschungshandlungen dürfen die Kamera- und Mikrofonfunktion nur aktiviert werden, soweit dies für das Prüfungsformat zwingend erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Raumüberwachung darf nicht stattfinden. Die Videoaufsicht ist im Übrigen so einzurichten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Betroffenen „nicht mehr als zu berechtigten Kontrollzwecken erforderlich“ eingeschränkt werden. Eine sonstige Prüfung oder Überwachung der eingesetzten Hardware oder gar eine Übermittlung von dort gespeicherten Daten mittels Software ist nicht gestattet. Keinesfalls darf eine Aufzeichnung der Prüfung stattfinden. Insgesamt darf die Kontrolle – auch während der Prüfung – nicht zu einer Totalüberwachung der Studierenden ausarten.
Den Beitrag der Washington Post finden Sie hier: https://www.washingtonpost.com/technology/2020/11/12/test-monitoring-student-revolt/
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Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
„Deutsche Firmen in der Datenschutzfalle – Behörden intensivieren Ermittlungen wegen US-Cloud-Nutzung“
„Firmen laufen Gefahr, durch die Nutzung von US-Cloud-Anbietern gegen EU-Recht zu verstoßen. Jetzt weiten die Aufsichtsbehörden ihre Ermittlungen aus. Hohe Bußgelder drohen.“
Zum Artikel: https://www.handelsblatt.com
„Gefährliche SMS: Vorsicht, fremde Nummer“
„Persönliche Angaben von Millionen Facebook-Nutzern stehen ungeschützt online. Betroffene erhalten seitdem gefährliche SMS. Was können sie tun?“
Zum Artikel: https://www.tagblatt.de
„Im Einsatz gegen die Corona-Pandemie“
„Sozialminister überzeugt von Luca-App – Kritik aus BW an Satiriker Jan Böhmermann“
Zum Artikel: https://www.swr.de
„Auslegungssache 36: Art. 5.2 – Die Al-Capone-Vorschrift“
„Im c’t-Podcast erläutert Dr. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg, sein Aufsehen erregendes Bußgeld gegen den VfB Stuttgart.“
Zum Podcast: https://www.stuttgarter-zeitung.de