Noch immer ist rechtlich umstritten, ob Behörden und andere Einrichtungen des Staates Accounts auf Sozialen Netzwerken betreiben dürfen. Bereits Anfang des Jahres hatte der Landesdatenschutzbeauftragte (LfDI) Baden-Württembergs, Dr. Stefan Brink, daher damit gedroht, sämtliche Social-Media-Aktivitäten auf Plattformen wie Twitter und Facebook einstellen zu wollen. Jetzt hat er Ernst gemacht und den Twitter-Account seiner Behörde mit 5.000 Followern gelöscht.

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