Am 8. Juni hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink zu Gast bei der Stiftung Datenschutz über Prüfungssituationen von Studierenden gesprochen. Das Video steht auf der Homepage der Stiftung Datenschutz zum Abruf bereit: https://stiftungdatenschutz.org/veranstaltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=201

Darum gehts im Vortrag: Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Studierende häufig auf Online-Veranstaltungen ausweichen und auch Prüfungen online ablegen. Um Online-Prüfungen zu beaufsichtigen, setzen Hochschulen häufig digitale „Tools“ ein, die mittels Kamera und Mikrofon die Prüfungen überwachen. So sollen etwaige Betrugsversuche unterbunden und die Chancengleichheit gewahrt werden. Digitale Formate zur Kontrolle von Prüfungen – Online-Proctoring – können aber auch massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen. Doch die Rechte der Studierenden müssen auch bei Online-Prüfungen beachtet werden.

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