Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg steht gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden Bayerns und Niedersachsens im engen Austausch mit der Volkswagen AG und ihren deutschen Tochtermarken über die Einführung neuer Verfahren zur Verarbeitung von Fahrzeugdaten zur Verbesserung und Fortentwicklung der Fahrassistenz- und Fahrsicherheitssysteme.

Die Volkswagen AG nutzt Sequenzen von Sensor- und Bilddaten der Umgebung aus Kundenfahrzeugen, um Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen als zentrale Technologien für die Verbesserung der Verkehrssicherheit schneller und kontinuierlicher weiterentwickeln zu können. Im vierten Quartal 2024 hat das Unternehmen bei Zustimmung der Fahrzeugnutzenden damit begonnen, in einigen Fahrzeugserien – zunächst nur in Deutschland – anhand vorher festgelegter, eng definierter Szenarien das Ausleiten von solchen Daten auszulösen und diese zu verarbeiten. Solche Szenarien können laut Volkswagen zum Beispiel der Einsatz des Notbremsassistenten oder plötzliche Ausweichmanöver sein. Eine dauerhafte Datenübertragung zu diesem Zweck findet laut dem Unternehmen nicht statt. Mehr Informationen zur Technik und den in Betracht kommenden Fahrzeugmodellen hat die Volkswagen AG am 26. September 2024 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Im Vorfeld hatte das Unternehmen die zuständige Datenschutzaufsicht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, kontaktiert, um über die neuartige Datenverarbeitung in den Kundenfahrzeugen zu informieren und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu besprechen. Ebenso sind die Tochterunternehmen Audi und Porsche an ihre jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde herangetreten, um einen Austausch anzustoßen.

Zur Beschleunigung der Entwicklung von Fahrsicherheitstechnologien werden erstmals im Rahmen des Vorhabens der Volkswagen-Unternehmen Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen und nicht mehr nur aus speziell dafür gekennzeichneten Entwicklungsfahrzeugen genutzt. Neben der zentralen Grundbedingung der Einwilligung der Fahrzeugnutzenden auf Grundlage umfassender Informationen über Umfang und Zwecke der Datenausleitung ergeben sich aus diesem Vorhaben eine Reihe weiterer datenschutzrechtlicher Fragestellungen.

Die Datenschutzbehörden haben diese technische Innovation mit ihrer Expertise eng begleitet. Gemeinsames Ziel war es, die Verantwortlichen frühzeitig für datenschutzrechtliche Risiken und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Betroffenenrechte zu sensibilisieren und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen anzuhalten. Die Aufsichtsbehörden stimmen überein, dass die neuen Verfahren bei zielgerichtetem Einsatz dazu geeignet sein können, die Fahrassistenzsysteme weiter zu verbessern und damit auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Einzelheiten zu Zwecken und Umfang der beabsichtigten Verarbeitung von Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen finden sich auf den Webseiten von Volkswagen, Audi und Porsche. Die Porsche AG plant die Einführung der von einer Kundeneinwilligung abhängigen Sensor- und Bilddatenverarbeitung für das 2. Quartal 2025.

 


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