Ab Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer oder ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für Stellen mit Sitz in Baden-Württemberg ist der LfDI BW zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Online-Meldung der Kontaktdaten ist hier möglich: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/dsb-online-melden/

Bitte beachten Sie auch unser Kurzpapier „Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern“:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/01/DSK_KPNr_12_Datenschutzbeauftragter.pdf