Seit zehn Jahren trägt das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zu Transparenz und Offenheit der Verwaltung bei – ein Meilenstein für Transparenz und das Verhältnis von Bürger_innen und Staat. Seit Geltungsbeginn im Jahr 2016 haben alle das Recht, Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Der Landesbeauftragte hat anlässlich des zehnten Geburtstags eine Jubiläumsschrift veröffentlicht. 


Beitrag vom 14.11.2025.

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