5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2024/2025: Nach vorne statt zurück: Transparenz durch Technik wagen.

Mit staatlichen Informationen können sich Bürger_innen ihre eigene Meinung zum Verwaltungshandeln bilden. Der freie Zugang zu Informationen stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen. In den vergangenen beiden Jahren hat der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Bürger_innen dabei beraten, wie sie gezielt mit Hilfe des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) amtliche Informationen erhalten und Behörden dabei beraten, wie sie ihrer Auskunftspflicht wirksam nachkommen können. Darüber, über interessante und bemerkenswerte Fälle, die den LfDI erreichten und wie mit einem Transparenzportal ressourcenschonend amtliche Informationen einfach auffindbar zur Verfügung gestellt werden könnten, berichtet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber in seinem 5. Informationsfreiheit-Tätigkeitsbericht 2024 / 2025.

Die Zahl der Vermittlungsverfahren und Beratungsanfragen ist in den Jahren 2024 und 2025 gestiegen. Insgesamt wurden 485 (+34,7 Prozent im Vergleich zu 2022/2023) Informationsfreiheits-Eingaben erfasst. Dazu kamen zahlreiche, nicht erfasste, telefonische Anfragen und Einzelberatungen. Ein überwiegender Teil der Anfragen (ca. 60 Prozent) geht beim Landesbeauftragten über die Plattform FragDenStaat ein.

Zugang zu amtlichen Informationen wurde eingeschränkt

Insgesamt ist der Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg im Berichtszeitraum eingeschränkt worden. Gesetzliche Anpassungen führten zuletzt beispielsweise dazu, dass keine Informationspflicht mehr besteht für Informationen, die die Freiheit der Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre betreffen.

Transparenzportal kann ressourcenschonend mehr Transparenz ermöglichen

Doch statt weniger kann mit einfachen Mitteln mehr Transparenz erreicht werden. Viele baden-württembergische Behörden wollen aktiv mit den Bürger_innen kommunizieren. Sie stellen von sich aus eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung und arbeiten immer digitaler. Gleichwohl müssen Bürger_innen häufig nachfragen, um amtliche Informationen zu erhalten. Ein Transparenzportal für Baden-Württemberg würde den aktiven Austausch mit den Menschen stärken, weniger Aufwand für Behörden bedeuten und zugleich mehr Transparenz für die Bürger_innen bringen. Der Landesbeauftragte hat im vergangenen Jahr zusammen mit weiteren Informationsfreiheitsbeauftragten eine Handreichung mit konkreten Vorschlägen zur Einrichtung eines solchen Portals erarbeitet. Teil der Hilfestellung ist eine übersichtliche Checkliste. Mit dem Einsatz von KI könnte es zudem noch einfacher werden, zum Beispiel indem notwendige Schwärzungen in Dokumenten vorgenommen werden, etwa wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse tangiert sind und diese nicht veröffentlicht werden dürfen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber: „Transparentes Verwaltungshandeln stärkt die Demokratie. Wer Zugang zu Informationen hat, kann seine Interessen formulieren, für sie eintreten und sich in die Gestaltung des Gemeinwesens einbringen. Ein Transparenzportal kann Verwaltungen entlasten und Bürger_innen einfach und kostenfrei amtliche Informationen zur Verfügung stellen.“

Netzwerktreffen einmal im Jahr: Die IFG Days

Um mit Bürger_innen ins Gespräch zu kommen und sich mit Behörden sowie weiteren auskunftspflichtigen Stellen auszutauschen, organisiert der Landesbeauftragte einmal im Jahr sehr erfolgreich die IFG Days. Fachleute, Vertreter_innen von auskunftspflichtigen Stellen und Bürger_innen kommen zusammen, um über aktuelle Entwicklungen bei der Informationsfreiheit zu sprechen. Dabei stellt der Landesbeauftragte fest, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) – erfreulicherweise – immer bedeutsamer wird. KI kann dabei helfen, Prozesse zu beschleunigen und dadurch die Informationsfreiheit zu stärken. Wie beispielsweise in der Justiz Urteile automatisiert bereinigt werden, war ein zentrales Thema der 7. IFG Days am Vormittag des 6. Mai 2026 in Stuttgart.

Um verantwortliche Stellen zu schulen, bietet der Landesbeauftragte in seinem hauseigenen Bildungszentrum LIFG-Schulungen an. Auch ist er zu Gast bei verantwortlichen Stellen, um vor Ort und praxisnah zu beraten. Darüber hinaus veröffentlicht er Handreichungen, Praxishilfen und praktische Checklisten für Bürger_innen und informationspflichtige Stellen.

Weitere Informationen:

5. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2024/2025

 

Bild: Jamillah Knowles & Digit / Pink Office / Licenced by CC-BY 4.0


Beitrag vom 06.05.2026

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