Bei einem großen Dienstleister für Fotograf_innen und Fotostudios ist es zu einem Cyberangriff gekommen, der bundesweit eine Vielzahl von Fotograf_innen und Fotostudios betrifft. Die ersten Datenpannenmeldungen („Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten“ gemäß Artikel 33 DS-GVO) erreichten den Landesbeauftragten am 20. Mai 2026. Bis zum 28. Mai 2026 lagen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg über 170 Meldungen von Fotograf_innen vor. Viele von ihnen fotografieren in Kitas, machen Fotos von Familien oder bei Hochzeiten, einige sind aber auch in anderen Bereichen aktiv.
Die Datenschutzaufsichten Nordrhein-Westfalen und Hessen haben Übersichten erstellt, die Beteiligte betrachten sollten:
NRW: „Cyberangriff auf Dienstleister für Fotograf*innen und Fotostudios — Das müssen die Beteiligten jetzt wissen“: https://www.ldi.nrw.de/cyberangriff-dienstleister-foto
Hessen: Hinweis: Cyberangriff auf Fotodienstleister: Was Fotografinnen, Fotografen und Fotostudios beachten müssen: https://datenschutz.hessen.de/cyberangriff-auf-fotodienstleister-was-fotografinnen-fotografen-und-fotostudios-beachten-muessen
Hessen: Hinweis: Cyberangriff auf Fotodienstleister: Informationen für Kundinnen und Kunden: https://datenschutz.hessen.de/cyberangriff-auf-fotodienstleister-informationen-fuer-kundinnen-und-kunden
Beitrag vom 03.06.2026
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