Zum vierten Advent senden wir allen besinnliche Weihnachtsgrüße. Die Lage ist ernst und wir sind alle hellwach – und zuhause. Auch wenn es vielleicht schwer fällt, gilt es besonders jetzt die Sicht auf die segensreichen Momente im Leben zu setzen.

Vielleicht ist es besonders jetzt schön, eine Geschichte zu lesen, eine schöne CD aufzulegen, oder sich einer kreativen Tätigkeit zu widmen. Alles, was jetzt gut fürs Gemüt ist, gibt Zuversicht.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten. Bleiben Sie gesund und im Herzen munter!

 

Und hier für Sie eine kleine, schöne Datenschutzgeschichte. Sie handelt vom Wald und Videokameras.

Anlass für diese Geschichte ist, dass die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Kameras im Wald aufgestellt hat zur Wolfbeobachtung. Was bereits den Gebrüdern Grimm bekannt war, wusste auch das Wildtierinstitut: Der Wolf wandelt gerne auf festen Waldwegen. Also installierte das Forstamt die Kameras auf Waldwegen. Dieses hatte dann aber eine Beschwerde bei uns zur Folge. Nicht durch einen Wolf, sondern eine Spaziergängerin.

Und so geht die Geschichte: Es war einmal eine Wandersfrau, die gerne mit ihrem treuen vierbeinigen Gefährten im tiefsten Schwarzwald auf Waldwegen unterwegs war. Dabei entdeckte sie eines Tages auf einer verwunschenen Lichtung eine Wildkamera. Da sie es nicht erdulden wollte, tagtäglich in voller Gestalt abgelichtet zu werden, meldete sie das Geschehen unserer Behörde. Die Kamera tauge nicht nur zur Sichtung von Wildtieren, klagte sie, sondern auch von Wandersleuten. Auch bekundete sie, dass sie ihr „Lebtag nicht allein vom festen Wege ab in den Wald laufen würde, um Umwege zu gehen.“ (Jakob und Wilhelm Grimm, Kinder- und Hausmärchen, Rotkäppchen, 1812/15). Ihr bliebe also nichts anderes übrig, als sich von der Kamera ablichten zu lassen.

Freundlicherweise teilte uns die Beschwerdeführerin die genauen Koordinaten des Kamerastandortes mit, so dass wir beim zuständigen Forstamt nähere Informationen zum Betreiber der Kameras einholen konnten. Dieses wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, dass sich die Dame mit ihrem Hund jahreszeitenbedingt gar nicht in der Waldruhezone hätte aufhalten dürfen, was wir an diese auch sogleich weitergaben. Beiläufig wurde uns noch mitgeteilt, dass es aber nicht auszuschließen wäre, dass sich tatsächlich auch Spaziergänger auf dem Filmmaterial der Kamera befinden würden.

Da bekamen wir aber „ganz große Ohren“. Schließlich handelt es sich bei einer Wildkamera um eine Videoüberwachungsanlage, deren Zulässigkeit einer datenschutzrechtlichen Beurteilung bedarf.

In unseren Fall wurden wir durch das zuständige Forstamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich um ein überaus wichtiges wissenschaftliches Projekt handeln würde. So sind die installierten Kameras Teil eines landesweiten „Wolfs-Monitoring“, welches durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg durchgeführt wird. In der angeforderten Stellungnahme wurde uns durch das Forschungsinstitut mitgeteilt, dass „mit dem Einsatz von Wildkameras in der Wildtierforschung wesentliche Daten von gemeinschaftlichem Interesse generieret werden.“ In Sachen Tierkunde und Verhaltensbiologie wurde uns erklärt, dass „Wölfe vorzugsweise Wegstrukturen nutzen, um sich in ihrem Streifgebiet weiträumig zu bewegen“. Diese Tatsache dürfte auch jedem Kind bekannt sein. Auch Rotkäppchen aus „Grimms Märchen“ hatte auf üblichen Waldwegen seine erste Begegnung mit „Isegrim“, der anschließend „geradewegs nach dem Haus der Großmutter ging“ (Jakob und Wilhelm Grimm, Kinder- und Hausmärchen, Rotkäppchen, 1812/15).

Von daher leuchtet auch die Methodik der Installation von Wildkameras an Waldwegen im Rahmen des Wolfs-Projektes ein. Da nicht vollständig ausgeschlossen werden konnte, dass auch Personen teilweise gefilmt werden, wurden gleichfalls aber Gegenmaßnahmen durch den öffentlichen Betreiber ergriffen. So wurden die Kameras möglichst tief angebracht, um zu vermeiden, dass etwaige Waldspaziergänger vollständig abgebildet werden. Auch wurde mit überdimensional großen Hinweisschildern bildhaft und in Schriftform auf die Kameras aufmerksam gemacht, die so platziert wurden, dass Personen in der Lage waren diese unverzüglich wahrzunehmen.

Sollte auf den Aufzeichnungen dennoch personenbezogene Daten erfasst worden sein, so wurde uns versichert, dass diese im Rahmen einer zeitnahen Sichtung anonymisiert und/oder gelöscht werden. Auf den ersten Blick erschien die vorgebrachte Argumentation nachvollziehbar. Insbesondere waren aus unserer Sicht nach erstem Dafürhalten ausreichende Maßnahmen ergriffen worden, um den datenschutzrechtlichen Belangen zu entsprechen. Leider mussten wir dennoch der Forschungsanstalt mitteilen, dass für sie als öffentliche Stelle nicht die einfachen Regeln des Artikel 6 Absatz 1 der DS-GVO Anwendung finden.

Andererseits taten wir uns auch schwer, den vorliegenden Fall unter die Regelung des Landesdatenschutzgesetzes zu fassen, insbesondere unter die Generalermächtigung des § 4 LDSG zur Verarbeitung von Daten.

Eine datenschutzrechtliche Beanstandung gegenüber dem Forschungsinstitut ist bis heute ausgeblieben, da uns die Werthaltigkeit des Wolfs-Monitoring überzeugt hat. Bis zur endgültigen Klärung über das zuständige Ministerium sind wir mit der Forschungsanstalt so verblieben, dass die Kameras lediglich in der Dämmerung und zur Nachtzeit betreiben werden.

Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass diesem Projekt für einen Übergangszeitraum keine Steine in den Weg gelegt werden. Keinesfalls soll die Geschichte ein schlechtes Ende nehmen und der Erfolg der wissenschaftlichen Arbeit gefährdet werden.

Erfahren haben wir aber, dass mit der aufgestellten Kamera kein Wolf gesichtet wurde. Dies lag aber weniger an der Kameraeinstellung, sondern an der Tatsache, dass ein unbekannter Bösewicht die Kamera an sich nahm und entwich.

Hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung keinesfalls dazu ermächtigt, fremde bewegliche Sachen, die gegen Wegnahme besonders gesichert, unberechtigt zu entfernen. In diesen Fällen kommt sonst nicht der „böse Wolf“, sondern die Polizei.

 


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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.