Evaluationsbericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats online verfügbar.

LfDI Brink „Öffentliche Stellen müssen transparenter werden. Wir sollten das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“

Seit kurzem ist der von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) vorgelegte Bericht zum Stand der Korruptionsprävention online verfügbar. Insgesamt gesehen verfügt Deutschland über ein solides Regelwerk an Vorschriften und Maßnahmen, welche die Einfluss- und Vorteilsnahme von Einzelinteressen verhindern und eindämmen sollen. Aber da gibt es noch viel Luft nach oben.

Aus Sicht der GRECO gibt es wirksame Möglichkeiten, um Korruptionsversuchen Einhalt zu gebieten, zum Beispiel die Einführung von verpflichtenden Verhaltenskodizes für hochrangige Entscheidungsträger_innen, mehr Transparenz bei Strafverfolgungsbehörden, effektiven Schutz für Whistleblower, unabhängige Evaluierungen der Informationsfreiheitsgesetze – unter besonderer Prüfung der Ausnahmetatbestände, Gebühren und Veröffentlichungspflichten – sowie die Einführung von Lobbyregistern und eines „legislativen Fußabdrucks“ für Transparenz im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren.

Mit ihren Empfehlungen für Deutschland greift die GRECO nun genau jene Forderungen auf, welche die Informationsfreiheitsbeauftragen der Länder und des Bundes schon lange anmahnen.

Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Stefan Brink dazu: „Lobbyregister müssen detailliert Informationen bereitstellen und für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen sorgen. Öffentliche Stellen müssen insgesamt transparenter werden. Wir sollten darüber hinaus das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“

Mit einem solchen Transparenzgesetz könnte festgeschrieben werden, dass Bürger_innen nicht nur ein Recht auf Auskunft über behördliche Informationen haben, sondern dass öffentliche Stellen von sich aus bestimmte amtliche Informationen veröffentlichen müssen.

Seit vielen Jahren mahnen die Informationsfreiheitsbeauftragen zudem mehr Sicherheit für Whistleblower an, im vergangenen Jahr forderten sie die Einführung von Lobbyregistern inklusive eines „legislativen Fußabdrucks“.

Den 5. Evaluierungsbericht der GRECO finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/GRECO_5.Runde_Evaluationsbericht_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) wurde 1999 gegründet, um die Korruption europaweit zu bekämpfen. In fortlaufenden Evaluierungsrunden überprüfen sich die Staaten gegenseitig daraufhin, ob ihre Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen internationalen Vorgaben entsprechen.

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