Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hat heute (07.09.2026) folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)

07.09.2026

Datenschutzbehörden wollen gestalten Vierte Strategieklausur der DSK

Die strategische Ausrichtung der Datenschutzkonferenz und die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Transformation standen im Zentrum der vierten Strategieklausur der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 3. bis 5. September 2026 in Speyer. Der aktuelle Angriff auf die IT-Infrastruktur in Berlin und die in Deutschland inzwischen käuflichen Smart Glasses illustrieren, wie wichtig der Schutz der Privatsphäre bleiben muss.

Die Datenschutzkonferenz wird erste Schritte Richtung Etablierung einer Entscheidungsdatenbank realisieren. Mit der strukturierten Veröffentlichung von Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden soll künftig mehr Orientierung vermittelt und eine stärkere Transparenz erreicht werden. Voraussetzung dafür, dass dieses Vorhaben zügig umgesetzt werden kann, ist die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und die Schaffung einer eigenen Geschäftsstelle.

Mit Blick auf den Bundesratsbeschluss zu einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 10. Juli 2026 (BR-Drs. 356/26) wurden bestimmte Fortentwicklungen der Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden wie verbindliche Mehrheitsentscheidungen, der Einer-für-Alle-Mechanismus (EfA) und ein innerstaatliches One-Stop-Shop-Verfahren diskutiert und Überlegungen zu möglichen konkreten Umsetzungen angestellt.

Zum Thema Verwaltungsdigitalisierung wurde erörtert, wie geeignete Standards von den Verantwortlichen erfüllt werden können, um eine datenschutzkonforme Verwendung und Nachnutzung digitaler Lösungen sicherzustellen. Es wurde begrüßt, dass auf der Plattform Marktplatz Deutschland Digital das Kriterium „Datenschutzkonformität“ als erforderliches Merkmal für dort vorgehaltene Anwendungen ausgewiesen wird. Bereits von der Datenschutzkonferenz erarbeitete und künftige unterstützende Maßnahmen bieten den Verantwortlichen verlässliche Orientierung, um den Anforderungen des Datenschutzrechts gerecht werden zu können.

Die Klausurtagung findet seit 2023 außerhalb des Sitzungsrhythmus der Datenschutzkonferenz an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) statt. Sie wird von Rheinland-Pfalz als Vorsitz des Arbeitskreises DSK 2.0 veranstaltet und dient der Verbesserung der Zusammenarbeit und Stärkung der Kooperation zwischen den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Sie bietet einen Raum, um gemeinsame Grundsatzfragen sowie notwendige Impulse für die Fortentwicklung des Datenschutzes und der Datenschutzkonferenz zu erörtern.

 


Beitrag vom 07.09.2026

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