Der aktuelle Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die USA vom 10. Juli 2023 ermöglicht einen Transfer an selbstzertifizierte US-Organisationen, die auf einer vom US Handelsministerium geführten Liste aktuell aufgeführt werden. Der Landesbeauftragte hat im Lichte der aktuellen Entwicklungen seine Handreichung zum Internationalen Datentransfer aktualisiert. Als pdf können Sie die Handreichung „Drittstaatentransfer unter der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Eine Handreichung zu Kapitel V der DS-GVO“ downloaden. Die Handreichung ersetzt die bisherige LfDI „Orientierungshilfe: Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?“.

Am 21. März veranstaltet der LfDI einen Thementag zum Internationalen Datentransfer: Vorträge und Diskussionen beim LfDI ab 9:30 Uhr. Mehr Infos und Anmeldung.

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Aktualisiert am 11.3.24


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