Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hat heute (26.02.2026) eine Pressemitteilung zur Chatkontrolle veröffentlicht.
Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)
26.02.2026
Chatkontrolle: Datenschutzbeauftragte fordern vollständigen Verzicht auf anlasslose Massenüberwachung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert vor den beginnenden Verhandlungen in der EU über mögliche Chatkontrollen, auf derartige Maßnahmen vollständig und endgültig zu verzichten. Die DSK appelliert an die Beteiligten, von der Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie dem flächendeckenden Scannen privater Nachrichten und einem Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Ausnahme abzusehen. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürgern und könnten auch von Kriminellen ausgenutzt werden.
Die DSK weist zudem darauf hin, dass auch das Scannen von Nachrichten auf dem Endgerät („Client-Side Scanning“) die Schutzwirkung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen würde, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können. Eine Überwachung der privaten Kommunikation darf nur gezielt bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommen.
Die DSK unterstützt dabei ausdrücklich die Zielsetzung, Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel rechtfertigt jedoch nicht einen Generalverdacht von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation ist unverhältnismäßig und würde das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig bedrohen.
Jeder einzelne Fall von Kindesmissbrauch ist ein furchtbares Verbrechen. Um eine Kontaktaufnahme von Tätern zu Kindern zu verhindern, „[müssen] Anbieter von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, […] geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes zu sorgen“ (Artikel 28 Digital Services Act). Der Fokus sollte zudem auch auf präventive Maßnahmen, wie etwa Aufklärung gelegt werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026 Prof. Dr. Tobias Keber: „Der Schutz von Kindern ist elementar. Der Staat muss dazu angemessene Mittel ergreifen. Die anlasslose Überwachung privater Kommunikation betrifft den Kern der Vertraulichkeit der Kommunikation aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Statt einen Generalverdacht zu begründen, sollten gezielte Maßnahmen getroffen werden, um Kinder wirksam zu schützen.“
Weitere Informationen:
Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
Beitrag vom 26.02.2026
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