Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (DSK) hat heute (05.05.2026) folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)

05.05.2026

Datenschutzkonferenz fordert EU-Gesetzgeber zur endgültigen Absage an die Chatkontrolle auf

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) appelliert an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür ist die voraussichtlich am 11. Mai 2026 beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In ihrer jüngsten Entschließung weisen die Datenschützer_innen erneut darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe sind und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen. Unter Client-Side Scanning versteht man den Zugriff auf Daten etwa von einem Handy, noch bevor sie verschlüsselt, gespeichert oder versendet werden.

Die DSK unterstreicht, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein überragend wichtiges Ziel ist. Zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Taten müssen alle Mittel genutzt werden, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sind. Eine flächendeckende und anlasslose Überwachung privater Kommunikation gehört jedoch nicht dazu.

Weitere Informationen:

Entschließung „DSK appelliert an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union: Anlassloser Massenüberwachung durch Chatkontrolle endgültig eine Absage erteilen“

Die DSK hat bereits im Oktober 2023 davor gewarnt, alle Menschen in der Europäischen Union unter einen Generalverdacht zu stellen und durch Chatkontrollen voraussetzungslos Einblicke in ihre private Kommunikation zu ermöglichen.

Im Februar 2026 hatte die DSK wieder den vollständigen Verzicht auf anlasslose Massenüberwachung gefordert.


Beitrag vom 05.05.2026

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