Was kann an der DSGVO noch verbessert werden? Als Beispiel nennt Kelber die Ausuferung der Informationspflichten auf Hinweisschildern für Videoüberwachung sowie das Profiling, das in seinen Augen noch besser geregelt werden könne. Wenn auch in anderem Kontext, aber unter der gleichen gedanklichen Überschrift knüpft der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink an. In seinem Kurzüberblick „Problembereiche der DSGVO“ hebt er die Vollzugsdefizite hervor, insbesondere das unterschiedliche Rechtsverständnis innerhalb der EU betreffend.

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