Die Konferenz der unabhängigen der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hat heute (11.02.2026) eine Pressemitteilung veröffentlicht anlässlich der Stellungnahme des EDSA zum Digitalen Omnibus am 11. Feburar 2026 .

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz (DSK)

11.02.2026

Europäischer Datenschutzausschuss legt Stellungnahme zum Digitalen Omnibus vor

Heute haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine gemeinsame Stellungnahme zum von der Europäischen Kommission initiierten „Digitalen Omnibus“ veröffentlicht. Als Teil des EDSA haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an der gemeinsamen Stellungnahme mitgewirkt.

Der EDSA und der EDSB blicken im Besonderen auf die Themen, die die DS-GVO, die EUDPR, die ePrivacy-Richtlinie sowie die Gesamtheit der Daten- und Digitalrechtsakte („Data acquis“) tangieren. In der Stellungnahme bewerten die Datenschutzbehörden, ob der Vorschlag 1) zu einer echten Vereinfachung führt und die Anwendung der Vorschriften erleichtert, 2) mehr Rechtssicherheit schafft und 3) die Grundrechte der Bürger_innen beeinträchtigt. Zahlreiche Vorschläge im Digitalen Omnibus vor allem in Bezug auf Vereinfachungen der Vorschriften werden in der gemeinsamen Stellungnahme als sinnvolles Ziel grundsätzlich unterstützt, gleichzeitig führten andere Vorschläge des Digitalen Omnibus aber zu einer Schwächung der Grundrechte und schafften Rechtsunsicherheit. Die gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB ist hier zu finden, die Pressemitteilung dazu hier.

Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der DSK: „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die zahlreichen Digital- und Datenakte besser aufeinander abgestimmt werden. Das würde tatsächlich Rechtssicherheit schaffen und die Anwendung in der Praxis vereinfachen. Die mit dem Digitalen Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DS-GVO sind aber stellenweise nicht zielführend. Rechtssicherheit schafft man nicht durch das Verändern zentraler Begriffsbestimmungen. Zu bedenken ist auch, dass mit Einführung von Regeln zur Künstlichen Intelligenz zwar der Rechtssicherheit gedient wäre, aber der Charakter der DS-GVO als technikneutrales Regelwerk insgesamt erheblich strapaziert würde. In einem Omnibusverfahren, dass von seiner Intention auf kleinere Anpassungen ausgelegt ist, derart grundsätzliche Änderungen mit weitreichenden Folgen vorzunehmen, ist nicht hilfreich. Wir sollten hier sorgfältig vorgehen und darauf achten, Vereinfachungen zu ermöglichen, tatsächlich mehr Rechtssicherheit zu schaffen für Unternehmen und Behörden und zugleich die Grundrechte der Bürger_innen zu wahren. Als Datenschutzkonferenz unterstützen wir grundsätzlich zielführende Anpassungen der DS-GVO. Wir haben beispielsweise vorgeschlagen, die Anbieter bzw. Hersteller von Standard-Hard- und Software in das etablierte System datenschutzrechtlicher Pflichten stärker einzubeziehen und die Rechte von Kindern in der DS-GVO zu stärken. Hier sehen wir Handlungsbedarf und haben aus unserer aufsichtsbehördlichen Praxis heraus ganz konkrete Änderungen vorgeschlagen.“

Über die Datenschutzkonferenz:

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Über den Digitalen Omnibus

Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen werden nun im Parlament und Rat diskutiert. Am 19. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung für den Digitalbereich, mit der die bestehenden Vorschriften unter anderem im Bereich Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit geändert werden sollen. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozess bat die EU-Kommission den EDSA am 25. November 2025 um eine Stellungnahme. Zu den geplanten Änderungen an den KI-Vorschriften hat der EDSA bereits am 20. Januar eine Stellungnahme beschlossen.


Beitrag vom 11.02.2026

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