Seit Januar 2016 erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen informationspflichtiger Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, stellt heute seinen ersten Tätigkeitsbericht für diesen Bereich vor.

„Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“, betont LfDI Brink. „Mit diesem neuen Bürgerrecht können wir uns intensiver und besser informiert an politischen Entscheidungen beteiligen, wir können das Wissen und die Fachkunde unserer Verwaltungen für uns erschließen und nutzen und letztlich auch unsere Verwaltung besser kontrollieren. Mit der Informationsfreiheit lassen sich – kurz gesagt – die Datenschätze unserer Verwaltungen heben!“

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.

Den ersten Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit können Sie hier abrufen.