Landesinformationsfreiheitsgesetz: Praxisratgeber zum LIFG aktualisiert

Dokument als pdf

LfDI Brink: „Der Ratgeber gibt Bürgerschaft und öffentlichen Stellen praktische Hilfestellung zum Umgang mit LIFG-Anfragen. Wir liefern dabei nicht nur wertvolle Tipps und Hinweise, Anfragen zielgerichtet zu stellen und präzise zu beantworten, sondern die aktuelle Rechtsprechung und Musterbescheide, die allen Beteiligten Orientierung geben können.“

Pünktlich zur Weihnachtszeit gibt es neuen Lesestoff für die Feiertage: Der Landesbeauftragte Dr. Stefan Brink hat den Praxisratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) aktualisiert. Weitere Kategorien und Fallbeispiele, die sich an wiederkehrenden Fragestellungen und Fallkonstellationen aus der Praxis orientieren, wurden ergänzt. Zusätzlich stellt der Ratgeber Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung aus Bund und Ländern im Bereich der Informationsfreiheit dar. Eine Übersicht der jüngsten Gerichtsentscheidungen aus Baden-Württemberg zum Informationsfreiheitsrecht zeigt aktuelle Entwicklungen auf, die hilfreich sein können bei der Auslegung des LIFG.

Im Jahr 2021 hat sich nicht nur der Ratgeber fortentwickelt. Mit dem Inkrafttreten des Transparenzregistergesetzes Baden-Württemberg (das sogenannte Lobbyregister) im Mai 2021 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz gesetzt worden. Eine wichtige und wegweisende Entscheidung in Sachen transparente und bürgeroffene Verwaltung findet sich im neuen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz soll zu einem Transparenzgesetz ausgebaut werden.

„Insbesondere zu Pandemiezeiten wird klar, wie wichtig es ist, Bürgerinnen und Bürger umfassend, gut und verständlich zu informieren. Die Informationsfreiheit ist ein modernes Bürgerrecht und ein wichtiges Instrument, um staatliches Handeln nachvollziehbar zu machen und damit das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken“, sagt der Landesbeauftragte Brink.

Seit der Erstveröffentlichung des Ratgebers im September vergangenen Jahres gab es fortlaufend positive Rückmeldungen zur Broschüre. Anregungen von interessierten Leser_innen, noch mehr praktische Hinweise zu geben, wurden bei der Aktualisierung des Ratgebers aufgenommen.

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.