Informationsfreiheit aktuell: Antragstellung nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)

Hier gibt es das Dokument als pdf.

Ein Antrag kann telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Er muss keine bestimmte Form haben, sondern kann eine einfache E-Mail sein. Ein Verweis auf das LIFG erleichtert der öffentlichen Stelle die Zuordnung.
Der Antrag wird am besten an die allgemeine Adresse der öffentlichen Stelle gesendet. Auf der Homepage können auch weitere Kontaktmöglichkeiten oder Ansprechpersonen aufgeführt sein. Ein Antrag kann auch über eine Plattform (z. B. FragDenStaat) versendet werden. Wichtig ist, dass der Antrag die gewünschte Information möglichst genau beschreibt. Eine anonyme und pseudonyme Antragsstellung ist möglich.

Ein Antrag kann zusätzlich enthalten:
• Gründe für den Antrag
• Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
• Verzicht auf den Zugang zu evtl. enthaltenen personenbezogenen Daten/Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen
• die Bitte, mögliche Kosten vorab mitgeteilt zu bekommen

Die öffentliche Stelle muss innerhalb eines Monats antworten. Ist der Sachverhalt sehr komplex oder müssen Dritte beteiligt werden, kann der Bearbeitungszeitraum bis zu 3 Monate betragen.
Wenn eine Information nicht herausgegeben wird, muss die öffentliche Stelle das explizit begründen.
Mit der nachfolgenden Checkliste lassen sich Missverständnisse auf beiden Seiten vermeiden.

Zweck des Gesetzes
Das LIFG soll die Transparenz der Verwaltung erhöhen und die Demokratie durch informierte Bürgerinnen und Bürger stärken. Alle haben das Recht, amtliche Informationen der öffentlichen Verwaltung zu verlangen. Die Informationen können selbst genutzt, aber auch veröffentlicht und weiterverwendet werden. Nicht alle Informationen der Behörden können zugänglich gemacht werden. Der Schutz personenbezogener Daten, urheberrechtlich geschützter Werke und von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen (z. B. die öffentliche Sicherheit oder vertrauliche Beratungen) können einer Herausgabe entgegenstehen.
Trotz dieser Einschränkungen ermöglicht das LIFG den Zugang zu einer Fülle von amtlichen Informationen.

Beispiele für Anfragen
Regelmäßig werden herausgegeben: Gutachten, interne Handlungsanweisungen, Teile von Verträgen oder Vereinbarungen, Dokumente zu Bauvorhaben, Unterlagen zu aktuellen Gemeindeangelegenheiten, Einladungen zu Veranstaltungen der Gemeinde, Einsatz von Haushaltsmitteln.

Checkliste Antragsstellung – so klappt es bestimmt:

Möchte ich amtliche Informationen oder etwas anderes?
Dokumente, Pläne, Tabellen, Berichte, E-Mails, Videomitschnitte – das alles können Informationen sein. Sie können angefordert werden, wenn sie der Behörde vorliegen. Bei Verbraucher – oder Umweltinformationen gibt es gesondert geregelte Zugangsmöglichkeiten neben dem LIFG. Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens können ihre Rechte auch bspw. nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz (Akteneinsicht) geltend machen.

Weiß ich, von wem ich Informationen bekommen kann?
Informationspflichtige Stellen sind bspw. Kommunen, Landkreise und Ministerien. In der Regel sind es öffentliche Stellen, die den Zugang zum Ergebnis ihrer Verwaltungstätigkeit gewähren müssen. Bestimmte Bereiche sind vom LIFG ausgenommen: z. B. Gerichte bei der Rechtsprechung, Finanzämter in Steuersachen oder Hochschulen bei Lehre und Forschung (siehe auch Praxisratgeber zum LIFG: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/IF_Praxisratgeber_neu_online.pdf).

Ich fordere (vermutlich) vorhandene Informationen an.
Es müssen nur Informationen herausgegeben werden, die auch tatsächlich vorliegen. Wenn nicht klar ist, welche Dokumente vorliegen, hilft oft ein Gespräch mit der Stelle weiter. Aufbereitungen von Daten, Bewertungen von Maßnahmen oder Rechtsberatungen sind vom LIFG nicht umfasst. Die öffentlichen Stellen können diese Fragen trotzdem beantworten. Es besteht allerdings nach dem LIFG kein Anspruch darauf.

Im Internet oder als Printmedium gibt es die Informationen nicht.
Viele Behörden veröffentlichen bereits Informationen. Ein Blick vorab spart Zeit und Arbeit. Gute Anlaufstellen sind u. a. Homepage der Stelle, Service-BW, Statistisches Landesamt, Landesregierung, Beteiligungsportal, Landtag, GOVDATA oder Geoportal des Landes.

Mein Antrag ist genau und verständlich formuliert?
Der Wunsch nach mehr Transparenz wird von vielen Stellen bürgerfreundlich unterstützt. Kurze Anträge und klare Wünsche erleichtern die Bearbeitung. Hintergrundinformationen können helfen, sollten aber die wesentliche Forderung nicht überlagern. Eine freundlich formulierte Anfrage freut jeden! Die Stelle darf für die Bereitstellung Kosten verlangen. Diese müssen im Verhältnis stehen und dürfen nicht abschreckend wirken.

Brauche ich personenbezogene Daten?
Wenn kein Interesse z.B. an Namen von Personen besteht, kann dies vorab der öffentlichen Stelle mitgeteilt werden, damit diese geschwärzt und Informationen zügig herausgegeben werden.

Linksammlung

Verbraucherinformationen

• Gesetzestext https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-BGBAGBWpG4&psml=bsbawueprod.psml&max=true
• Allgemeine Infos: https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherinformation/VIG/Verbraucherinform ationsgesetz_node.html

Umweltinformationen

• Gesetzestext: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=UmwVwG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true
• Allgemeine Infos: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/teilhabe-am-umweltschutz/umweltinformationen-beantragen/
• Akteneinsicht: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Akteneinsicht+in+und+ausserhalb+von+Verwaltungsverfahren+beantragen-685-leistung-0

Weitere Links

• Service-BW: https://www.service-bw.de/
• Statistisches Landesamt: https://www.statistik-bw.de/
• Landesregierung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/regierung/landesregierung/
• Regierungspräsidien: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/verwaltung/regierungspraesidien/
• Landkreise: http://www.landkreistag-bw.de/landkreise/die-landkreise/
• Beteiligungsportal: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
• Landesparlament: https://www.landtag-bw.de/dokumente
• GOVDATA: https://www.govdata.de/
• Geoportal des Landes: https://www.geoportal-bw.de/aktuelles

 

Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: Postfach-Abteilung-6@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.