Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber zum gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg:
Die neue Landesregierung will mehr Digitalisierung und mehr KI-Einsatz. Sie spricht sich explizit aus für „ermöglichenden und gestaltenden Datenschutz, der die Gesellschaft und die Wirtschaft stärkt und unterstützt“. Das begrüßen wir ausdrücklich, da wir diesen Ansatz seit Jahren praktizieren. Wir haben mit unseren Veröffentlichungen zum KI-Einsatz schon im Jahr 2023 den Weg vorgezeichnet, wie Datenschutz und KI rechtlich tragfähig zusammengebracht werden können. Das wurde in ganz Europa wahrgenommen. Wir haben die noch amtierende Landesregierung auch zum KI-Tool „F13“ intensiv beraten und dabei geholfen, dass es rechtssicher eingesetzt werden kann. Wir unterstützen die neue Landesregierung gerne nach Kräften bei weiteren Digitalisierungsvorhaben, insbesondere bei der Umsetzung von KI-Reallaboren hier in Baden-Württemberg.
Im Bereich der Sicherheit unterstützen wir, dass mit dem Bundesprojekt „P20“ digital souveräne Strukturen geschaffen werden sollen. Wir stellen fest, dass die neue Landesregierung weitreichende digitale Überwachungsbefugnisse einführen und damit Grundrechte der Bürger_innen einschränken will. Je nach dem, wie KI in diesem Kontext eingesetzt wird, kann sie dabei helfen, Maßnahmen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Das setzt voraus, dass die Systeme beherrschbar sind und dass die von ihr betroffenen Menschen der Technik vertrauen. Datenschutz ist vertrauensstiftender Faktor und der LfDI steht für Beratung an dieser Stelle bereit.
Zur Kenntnis nehmen wir, dass die Landesregierung „den Beschluss zur Bündelung von Kompetenzen in der Datenschutzaufsicht“ bekräftigt und sich auf die Föderale Modernisierungsagenda bezieht. Diese sieht als Möglichkeit vor, dass die Bündelung bei Landesbehörden durch Zuständigkeitskonzentrationen oder das Einer-für-alle-Prinzip sowie eine bessere Einbindung der Datenschutzkonferenz (DSK) erfolgen kann. Diese Form der Bündelung halten wir für sehr sinnvoll und haben hierzu eigene Vorschläge unterbreitet.
Sollte eine Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich bei der Bundesbeauftragten gemeint sein, so würde das bedeuten, dass künftig die Beratung für Vereine, Startups, kleine und mittlere Unternehmen sowie die großen Konzerne vor Ort nicht mehr stattfinden kann. Bürger_innen müssten sich nach Bonn wenden, wenn sie ihre Rechte geltend machen wollen.
Als unabhängige Aufsichtsbehörde nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden wir weiterhin unsere Aufgaben nach deren Maßgabe wahrnehmen und Datenschutz als Grundrecht, wie in der Europäischen Grundrechtecharta verankert, nach Kräften stärken.
Beitrag vom 7.5.2026
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